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Montag, 13. März 2017

von einem Freund von mir eine erste Einschätzung zu den 46 Felke-Seiten.....

Kurz und knapp:

è Die von Rhein-MainCapital (RMC) gehaltenen Bonds sind nachrangig. Bei Verkauf werden diese im Rang hochgeschleust. Dadurch wird die Insolvenzmasse verwässert.
è RMC hat die Bonds verkauft (unstreitig, da Forderungsanmeldung zurückgezogen) und damit die Masse geschädigt.
è Insolvenzverwalter muss Schadensersatz gegen RMC bzw. Rechtsnachfolger Ecobel geltend machen.
è Entgegen Ansicht von Felke hätte der Handel ausgesetzt umgehend werden können und müssen (z.B. wie im Fall MBB Clean Energy). Dazu muss man nur mit der Börsengeschäftsführung sprechen, die das in einem solchen Fall sofort veranlasst hätte.
è Wenn Ringstmeier Schadensersatz gegen Ecobel durchsetzt, läuft die Klage gegen Ringstmeier leer. Gelingt dies Ringstmeier nicht, dann muss Ringstmeier noch genauer darlegen, dass er alles Erdenkliche zur Schadensabwehr getan hat. Z.B. wann hatte Ringstmeier von den Bonds bei RMC erfahren und was hat er dann wie schnell veranlasst?

1 Kommentar:

  1. Alles richtige Argumente, die aber das OLG nicht so nachvollziehen wollte und auch im Wiederholungsfall nicht werden wird.
    Eine Revision vor dem BGH wurde mit Nichtzulassung abgewiesen .
    Argument 1 ) korrekt
    Argument 2 ) eben nicht unstreitig sondern nur sehr wahrscheinlich und als Indiz aber nicht als Beweis belastbar.
    Argument 3 ) KLar wäre das möglich gewesen aber es war angeblich nicht die unbedingte Pflicht , es auch zu tun..
    Arguent 4 ) Ringstmeier muss eben gar nichts, nur grobe Fahrlässigkeit muss er ausschließen können.
    So jedenfalls die Sichtweise des OLG ...

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