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Mittwoch, 29. April 2015

von einem Freund....zu DEIKON

von einem Freund....zu DEIKON

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deikon GmbH i.I. ließ heute per Ad hoc Mitteilung verkünden, dass "eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe und die zweite Anleihe entfallenden Erlöse erfolgen wird".

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie als Vertreterin der Interessen aller geschädigten SdK-Mitglieder um Folgendes bitten:

Um die geschädigten Anleger vor weiteren Verlusten zu bewahren ist es sehr wichtig, dass die bevorstehenden Zahlungen nicht als "Ausschüttung" deklariert werden sondern als partielle Tilgung des Nominalwertes der Anleihen. Andernfalls würde eine Besteuerung der Zahlungen mit 25% + Soli erfolgen.

Im ähnlich gelagerten Fall der WGF AG hatte sich die SdK erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Insolvenzquotenzahlungen als partielle Tilgungen des Nominalwertes behandelt werden und somit eine steuerfreie Vereinnahmung ermöglicht werden konnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Vorfeld mit dem Sicherheitentreuhänder bzw. dem Insolvenzverwalter über die Deklarierung der Quotenzahlungen als partielle Tilgung des Nominalwertes Einvernehmen herstellen würden.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Für eine kurze Rückmeldung – ggf. auch im Rahmen des nächsten Deikon-Newsletters – wäre ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Insolvenz Aktuelle Information vom 29.04.2015

Insolvenz

Aktuelle Information vom 29.04.2015


Sehr geehrte Gläubigerinnen und Gläubiger der DEIKON-Anleihen,
in den vergangenen Wochen sind bei der Insolvenzverwaltung und dem Sicherheiten-Treuhänder vermehrt Anfragen bezüglich des Stands der Abwicklung des Kaufvertrages mit der Seneca Holdco S.a.r.l, einer Tochtergesellschaft der Patrizia Immobilien AG, sowie der Ausschüttung der nachrangigen Sicherheitenerlöse an die Anleihegläubiger eingegangen.
Diese Fragen möchten wir mit den nachfolgenden Informationen gesammelt beantworten:
Die Abwicklung des Kaufvertrages mit Seneca Holdco S.a.r.l. konnte nun endgültig beendet werden. Zum einen hat der Insolvenzverwalter alle aus dem Kaufvertrag resultierenden Einbehalte mit Patrizia endgültig und für die Anleihe- und Insolvenzgläubiger positiv klären können. Zum anderen hat der mit der Abwicklung betraute Notar in der vergangenen Woche die letzte Zahlung an eine vorrangig zu befriedigende Gemeinde wegen rückständiger öffentlicher Abgaben vornehmen können.
In den kommenden Wochen wird die Beratungsgesellschaft, die auch den Verkauf des Immobilienportfolios begleitet hat, errechnen, wie sich der verbleibende Kaufpreis auf die nachrangigen Grundpositionen und damit auf die drei Anleihen verteilt. Die Verteilung erfolgt objektbezogen anhand des vor Abschluss des Kaufvertrages zwischen allen Parteien vereinbarten Verteilungsschlüssels.
Der Insolvenzverwalter und der Treuhänder gehen davon aus, dass anschließend eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (WKN A0EPM0) und die zweite Anleihe (WKN A0JQAG) entfallenden Erlöse erfolgen kann. Zwar konnten zwei Objekte, die nicht von dem Verkauf an die Seneca Holdco S.a.r.l. umfasst waren, bisher noch nicht freihändig veräußert werden. Sofern es hinsichtlich dieser Objekte zukünftig noch zu einem Erlös für die nachrangigen Grundschuldpositionen kommen sollte, so kann dieser aber nachträglich noch an die Anleihegläubiger ausgeschüttet werden.
Bezüglich der dritten Anleihe (WKN A0KAHL) kann derzeit noch keine Ausschüttung erfolgen. Der Insolvenzverwalter hat ermittelt, dass ein Gesellschafter Anleihestücke dieser Anleihe vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehalten hat.
Sollte dies derzeit immer noch der Fall sein, so hätte dieser aufgrund seiner Gesellschafterstellung keinen Anspruch auf eine Ausschüttung. Deswegen wird der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Freigabe der auf die dritte Anleihe entfallenden Erlöse insgesamt verweigern, um auf diesem Wege zu vermeiden, dass der Gesellschafter eine Ausschüttung erhält.
Der Insolvenzverwalter hat den Gesellschafter zudem in einer Stufenklage bereits auf Auskunft hinsichtlich des Verbleibs der von ihm ehemals gehaltenen Anleihestücke verklagt, um diese Problematik zu klären. Eine Entscheidung über den Auskunftsanspruch wird das Landgericht Düsseldorf am 28.05.2015 treffen. Abhängig von dieser Entscheidung und der ggf. erteilten Auskunft wird der Insolvenzverwalter über das weitere Vorgehen betreffend die Auskehr der Erlöse für die dritte Anleihe entscheiden.
Sobald ein Ergebnis bezüglich der Erlösverteilung vorliegt, werden Sie informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. A. Ringstmeier
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter         
CMS Hasche Sigle
als Sicherheiten-Treuhänder

DEIKON

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung 

Bevorstehende Ausschüttung durch den Sicherheitentreuhänder

Köln/Düsseldorf, 29. April 2015

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren
Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN
DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute dem
Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass der Kaufvertrag mit
der Seneca Holdco S.a.r.l. vollständig abgewickelt ist.

Der Sicherheitentreuhänder der vorgenannten Unternehmensanleihen hat dem
Insolvenzverwalter ebenfalls heute mitgeteilt, dass nach endgültiger
Berechnung der auf die einzelnen Anleihen entfallenden Kaufpreisanteile
eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) und die
zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) entfallenden Erlöse erfolgen wird.

Bezüglich der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) wird noch keine
Ausschüttung erfolgen. Der Insolvenzverwalter wird eine Zustimmung zu einer
Ausschüttung an die Gläubiger der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9)
verweigern, um zu verhindern, dass Erlöse an Gesellschafter der DEIKON GmbH
i.I. fließen. Ob Gesellschafter der DEIKON GmbH i.I. noch
Teilschuldverschreibungen der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) halten,
ist noch nicht geklärt.

DEIKON GmbH i.I. 
Der Geschäftsführer