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Donnerstag, 25. Dezember 2014

ein rückblick....wie es geschah....

KÖLNER IMMOBILIENFIRMADeikon meldet Insolvenz an

Erstellt 
Ein Gesetzbuch zum Insolvenz-Recht (Symbolbild)Foto: dpa
Rund 4000 Zeichner von Anleihen des Kölner Immobilienunternehmens Deikon müssen um ihre Geldanlagen in Höhe von 70 Millionen Euro fürchten: Deikon hat Insolvenz angemeldet. Nach Informationen der Rundschau droht ein eilig gestarteter Rettungsversuch zu scheitern.  Von 
Köln
Das Unternehmen hatte sich in den Jahren 2005 und 2006 mit Anleihen Geld beschafft, um Einzelhandelsimmobilien zu erwerben. Den Anlegern versprach Deikon "attraktive sechs Prozent Festzins".
In einem Informationsblatt aus dem Jahr 2005 preist das Deikon-Vorgängerunternehmen Boetzelen RheinMainHypo die Anleihe als Papier, das "gerade auch konservative Anleger" überzeuge. Es biete eine "innovative Kombination aus Rendite, Sicherheit und Flexibilität". Von Rendite und Sicherheit kann keine Rede mehr sein: Deikon ist überschuldet. In einem vorläufigen Jahresabschluss für 2010 weist das Unternehmen einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,5 Millionen Euro aus.
Deikon vermietet die eigenen Immobilien an zahlungskräftige Einzelhändler - nach eigenen Angaben etwa an Discounter wie Aldi und Lidl. Wie es im Umfeld des Unternehmens heißt, stehen keine Mietzahlungen aus. Die Schwierigkeiten von Deikon liegen tiefer: Mitgesellschafter Dusan Rajcic führt sie auf einen gescheiterten Börsengang zurück. Laut Jahresabschlussunterlagen musste Deikon zudem etwa drohende Verluste wegen eines ungünstigen Zinsswap-Geschäfts verbuchen. In den vergangenen Monaten bemühte sich Deikon um einen Investor. Ein Interessent aber zog zurück. Am 3. September schließlich ging am Amtsgericht Köln der Eigenantrag auf Insolvenz ein.
Gesellschafter Rajcic aber sieht noch immer Chancen, das Insolvenzverfahren abzuwenden: Ein Schweizer Unternehmen sei bereit, Deikon zu übernehmen - wenn die Anleihezeichner auf rund 60 Prozent ihrer Anlagen verzichteten. Rajcic und Anleihezeichner haben darüber nicht allein zu entscheiden: Rajcic hält 40 Prozent der Unternehmensanteile. 49 Prozent besitzt die Schweizer Bank UBS, elf Prozent der Kölner Unternehmensberater Ziems. Aus Kreisen von Ziems und der UBS war gestern zu erfahren, man sei bereit, die eigenen Interessen hintanzustellen. Allerdings könnten die Gesellschafter ein Übernahmeangebot nur akzeptieren, wenn es die langfristige Fortführung von Deikon vorsehe.

dass die Unternehmensanleihen (nominal ca. EUR 10,229 Mio. der Anleihe 3, ISIN DE000A0KAHL9), die von Gesellschaften, die Herrn Dusan Rajcic zuzurechnen sind, gehalten werden, nachrangig sind und bleiben; // dem ist leider nicht so....

AD HOC MITTEILUNG VOM 04.12.2012

DEIKON GmbH: Bericht des Insolvenzverwalters
Köln/Düsseldorf 04.12.2012
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9) hat der Insolvenzverwalter am heutigen Tage seinen Bericht zur morgigen Gläubigerversammlung (am 5. Dezember 2012) abgegeben und hierbei Folgendes verlautbart:
Der Insolvenzverwalter strebt an, das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH i.I. im Einvernehmen mit den grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern insgesamt zu veräußern.
Der Insolvenzverwalter kann gegenwärtig naturgemäß die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses nicht prognostizieren. In dem Bericht zur Gläubigerversammlung wird - entsprechend einer fachkundigen Plausibilisierung der Immobilienwerte durch eingeschaltete Berater - ein Wert und damit ein möglicher Veräußerungserlös in Höhe von EUR 175 Mio. zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch in die (Insolvenz-)Eröffnungsbilanz zum 28. September 2012 übernommen worden. Die Insolvenzeröffnungsbilanz ist vorläufig, ungeprüft und unverbindlich.
Diesen Veräußerungserlös als realisiert unterstellt, könnte auf die vorgenannten Unternehmensanleihen (nach Abzug anfallender Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig gesicherten Darlehensgläubiger (immobilienfinanzierende Kreditinstitute)) eine Gesamtbefriedigung in Höhe von ca. 40 % des Nominalwerts der Anleihen entfallen. Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von EUR 160 Mio. könnte nach derzeitigem Stand mit einer Gesamtbefriedigung der vorgenannten Unternehmensanleihen in Höhe von ca. 20 % des Nominalwerts der Anleihen zu rechnen sein.
Diese Gesamtbefriedigung umfasst sowohl die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung, als auch die Befriedigung im Rahmen der Insolvenzquote.
Es wird dabei unterstellt:
  • dass die Unternehmensanleihen (nominal ca. EUR 10,229 Mio. der Anleihe 3, ISIN DE000A0KAHL9), die von Gesellschaften, die Herrn Dusan Rajcic zuzurechnen sind, gehalten werden, nachrangig sind und bleiben;
  • dass die Ansprüche der COREALCREDIT Bank AG aus einem aufgelösten Zinsswap-Vertrag (i.H.v. ca. EUR 9,44 Mio.) grundpfandrechtlich besichert sind; diese Unterstellung erfolgt aus Vorsichtsgründen, ohne jedes Präjudiz und ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht.
Unberücksichtigt gelassen werden:
  • Organhaftungsansprüche aus und im Zusammenhang mit vorgenanntem Zinsswap-Vertrag 
    (vgl. insoweit auch Ad hoc-Mitteilung vom 16. Dezember 2010);
  • Streitige Pfändungspfandrechte in Bezug auf ein Kontoguthaben der DEIKON GmbH i.I. in Höhe von ca. EUR 830.000,00.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Quotenerwartungen - je nach tatsächlicher Entwicklung und dem Wegfall einzelner oder mehrerer Prämissen bzw. dem Hinzutreten einzelner oder mehrerer bislang unberücksichtigter Umstände - stark schwanken können. Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass sich die vorgenannten Quotenerwartungen erheblich - bis auf niedrige einstellige Prozentzahlen und ggf. sogar auf Null - reduzieren.

DEIKON GmbH i.I.
Der Geschäftsführer
Kontakt:
DEIKON GmbH i.I.
Claudius-Dornier-Str. 5b
50829 Köln

Tel.:   0 221 / 474 456 - 0
E-Mail: info(at)deikon.de

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Verzögerung also. Alle wissen es, Rajcic hat seine Anleihen verkauft, nur niemand gibt es schwarz auf weiß zu. Wenn der Insolvenzverwalter diese Bestätigung hat, dann kann sofort ausgezahlt werden, denn es wird kein Nachranggläubiger bedient und der Insolvenzverwalter verstößt nicht gegen 39 I Nr. 5 InsO.

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T3A4
schrieb am 23.12.14 14:10:18
 
Beitrag Nr. 396 (48.639.656)
Verzögerung also. Alle wissen es, Rajcic hat seine Anleihen verkauft, nur niemand gibt es schwarz auf weiß zu. Wenn der Insolvenzverwalter diese Bestätigung hat, dann kann sofort ausgezahlt werden, denn es wird kein Nachranggläubiger bedient und der Insolvenzverwalter verstößt nicht gegen 39 I Nr. 5 InsO.
Aber warum so zögerlich mit der Information? Die Anmeldung zur Tabelle wurde doch schon zurückgezogen und die Kanzlei von Rajcic hat doch immerhin schon in 2013 ihre Rechtsauffassung veröffentlicht, um eine allgemeine Rechtsauffassung zu begründen (http://www.atn-rechtsanwaelte.de/service/_pdf/davoine/gesellschafterdarlehen.pdf). Noch offen ist aber aus meiner Sicht die Frage, ob denn nicht möglicherweise der Insolvenzverwalter irgendwie Zugriff auf den Erlös durch den Börsenverkauf erhält oder erhalten könnte, dann müsste Rajcic natürlich mit den Informationen zurückhaltend umgehen. Dies hat dann aber keinen Einfluss auf die Ausschüttung durch den Treuhänder.
Werter Dusan Rajcic, bitte doch ein Stück Papier an den Insolvenzverwalter mit der Information senden, dass keine Anleihen mehr gehalten werden. Dann wird es vielleicht auch mit einer Zahlung bis Ostern, wenn schon die weihnachtliche Bescherung mager ausfällt. Frohes Fest!
Zitat
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erwin-kostedde
schrieb am 23.12.14 19:19:23
 
Beitrag Nr. 397 (48.642.194)
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.639.656 von T3A4 am 23.12.14 14:10:18Könnte man tatsächlich ganz einfach machen. Einfach die Kohle ausschütten und gleichzeitig eine Rechnung an Rajcic schicken iHv. 10 mio * Ausschüttungsquote.
Ob Rajcic dann zahlt oder nicht sieht man dann, auch wenn man es schon ahnt. Die Alternative ist, sich von Rajcic noch länger an der Nase herumführen zu lassen. Wenn unsere Vermutung stimmt, ist die Kohle ohnehin längst verschoben.

Montag, 22. Dezember 2014

DEIKON GmbH Montag, 22. Dezember 2014 (turnusgemäßer Bericht) // Zu einer Ausschüttung kann es derzeit aufgrund der geschilderten Umstände nicht kommen. Ich bleibe aber um schnelle Klärung bemüht.

DEIKON GmbH Montag, 22. Dezember 2014 (turnusgemäßer Bericht)

DEIKON GmbH

Montag, 22. Dezember 2014

(turnusgemäßer Bericht)


I. Immobilie in Euskirchen
Ein ursprünglich an die Seneca verkauftes Grundstück (Objekt Burger King, Euskir-chen) ist aus dem Kaufvertrag herausgefallen, weil die Erwerberin ein ihr dazu einge-räumtes Rücktrittsrecht ausgeübt hat. Nach langen Bemühen hatte ich schließlich den Franchisenehmer, der diese Burger King Filiale betrieb, als Käufer gewinnen können. Kurz vor dem Zustandekommen eines Vertrages wurde ein Fernsehbericht ausge-strahlt, in dem es um Arbeitsbedingungen bei Burger King ging. Jener Film ist ausge-rechnet in "unserer" Burger King-Filiale gedreht worden und hat dazu geführt, dass die Kunden in großen Mengen weggeblieben sind. Das wiederum hatte den Kaufinte-ressenten damals bewogen, von seinem Kaufangebot Abstand nehmen. Nach weite-ren Verhandlungen hat er sich aber dann doch entschieden, das Objekt zu kaufen, und zwar über eine von ihm gehaltene luxemburgische Gesellschaft. Der Vertrag ist am 18.11.2014 auch tatsächlich beurkundet worden, jedoch hatte sich der luxemburgische Geschäftsführer der Gesellschaft bei der Beurkundung vertreten lassen und er muss die in seinem Namen abgegebenen Erklärungen noch genehmigen. Exakt am Tag der Beurkundung hatte Burger King den Franchisevertrag mit diesem Franchisenehmer gekündigt, was aber erst am Nachmittag jenes Tages bekannt geworden ist.  Es bleibt abzuwarten, ob der Vertrag vor diesem Hintergrund wirksam werden wird. Jedenfalls ist bis zur Abfassung dieses Berichts noch keine Genehmigung durch den luxemburgischen Geschäftsführer erfolgt.

Dieses Objekt wird in Abstimmung mit der Stadtsparkasse Düsseldorf von mir verwal-tet und ich hoffe, dass zukünftig Mieteinnahmen erzielt werden können. Das wird vom weiteren Schicksal des Franchisevertrages abhängen bzw. sich danach richten, ob die Burger King Filiale auch zukünftig als solche geführt wird und wer sie betreibt. Die Entwicklung muss ich abwarten.


II. Ausschüttung Sicherheitenerlöse
Aus dem bereits durchgeführten Verkauf von Immobilien sind die erstrangig gesicher-ten Kreditinstitute befriedigt worden. Auf die zweitrangig gesicherten Anleihegläubiger entfallen ebenfalls Erlösanteile, die sich ganz überwiegend noch auf dem Notarander-konto befinden. Ich habe bislang meine Zustimmung zur Auskehr dieser Erlösanteile an den Treuhänder verweigert. Dem liegt folgende Erwägung zugrunde:

Nicht alle Anleihen haben sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Hand externer Anleihegläubiger befunden. Einige Anleihen hielt insbesondere auch Herr Rajcic, und zwar durch eine ihm gehörende Gesellschaft (RMC Holding GmbH, im folgenden „RMC“). ich habe die Auffassung vertreten, dass es sich insoweit um sog. „nachrangige“ Insolvenzforderungen gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO gehandelt hat. Denn nach der genannten Vorschrift werden die Darlehensforderungen eines Gesellschaf-ters oder einer von ihm kontrollierten Gesellschaft gegenüber allen anderen Gläubi-gern als nachrangig behandelt mit der Folge, dass eine Quotenzahlung auf diese For-derungen erst erfolgen darf, wenn alle vorrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind. Den Nachrang kann ein Gesellschafter (oder die von ihm kontrollierte Gesell-schaft) nicht dadurch umgehen, dass sie sich wegen des Darlehensrückzahlungsan-spruchs absichern lässt. Daher entfallen auf nachrangige Insolvenzforderungen keine Sicherheitenerlöse.

Ich war deshalb an Herrn Rajcic herangetreten und hatte ihm verschiedene Vorschlä-ge unterbreitet, wie sichergestellt werden kann, dass der Treuhänder zwar an alle Anleihegläubiger Sicherheitenerlöse auszahlt, aber diese letztlich nicht bei Herrn Rajcic bzw. der RMC verbleiben, sondern wieder zur Masse zurückfließen. Auf die Vor-schläge ist Herr Rajcic aber nicht eingegangen. Ich habe die RMC um Auskunft gebe-ten, ob sie ihre Anleihen noch hat oder ob sie sie veräußert hat. Die Frage wurde nicht beantwortet, auch auf Klageandrohung hin nicht. Um Klarheit zu erlangen habe ich jetzt notgedrungen die RMC auf Auskunft über den Verbleib ihrer Anleihen verklagt. Bis zur Klärung kann ich m. E. keine Auszahlung der Sicherheitenerlöse gestatten, denn ich muss befürchten, dass diese auch an die nachrangigen Anleihegläubiger ausgeschüttet würden.

Dass ausgerechnet Herr Rajcic bzw. die von ihm kontrollierte RMC es verursachen, dass die Anleihegläubiger noch länger auf ihre Sicherheitenerlöse warten müssen, ist mehr als ärgerlich.

Zu einer Ausschüttung kann es derzeit aufgrund der geschilderten Umstände nicht kommen. Ich bleibe aber um schnelle Klärung bemüht.
Mit freundlichem Gruß

Dr. A. Ringstmeier
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Nicht wasserdicht ANLEIHEN | Sicherheiten sind unsicher, Treuhänder handeln fragwürdig - das Drama um Mittelstandsanleihen nimmt kein Ende.

Nicht wasserdicht ANLEIHEN | Sicherheiten sind unsicher, Treuhänder handeln fragwürdig - das Drama um Mittelstandsanleihen nimmt kein Ende.

Nicht wasserdicht
ANLEIHEN | Sicherheiten sind unsicher, Treuhänder handeln fragwürdig
- das Drama um Mittelstandsanleihen nimmt kein Ende.


Den „Traumschiff"-Anlegern steht
das Wasser bis zum Hals: 50 Millionen
Euro haben sie der Beteiligungsgesellschaft
der MS Deutschland
über eine Anleihe geborgt, als Sicherheit
wurde ihnen das Schiff versprochen. 100
Millionen Dollar sei das wert, hieß es vor
zwei Jahren. Heute ist die Gesellschaft insolvent,
das Schiff kaum für 100 Millionen
zu verkaufen, und zu allem Überfluss ist
sich der vorläufige Insolvenzverwalter
auch noch sicher: Das Schiff wurde nicht
wirksam als Sicherheit für die Anleihegläubiger
bestellt, es gehört ihnen aller Wahrscheinlichkeit
nach gar nicht.
Für „Traumschiff'-Anleger kein Trost,
aber: Sie sind nicht allein. Immer wieder
ködern Emittenten von Mittelstandsanleihen
Anleger mit trügerischen Sicherheiten.
Aktuell bangen Anleihekäufer des
Elektrogroßhändlers Penell um fünf
Millionen Euro. Als Sicherheit dient ihnen
das Kupferkabel-Lager des Unternehmens.
Doch eine Überprüfung der Bestände, so
Penell, habe ergeben, dass die Kabel nicht,
wie behauptet, neun Millionen Euro, sondern
deudich weniger w ert seien. Die Ratingagentur
Feri hat die Anleihe auf CC
(„höchstes Ausfallrisiko“) herabgestuft. Die
Wertberichtigung bedrohe das Eigenkapi-
Versprochen, gebrochen Das Traumschiff
gehört Anlegern wohl doch nicht
tal und signalisiere ein „gestiegenes Verlustrisiko"
für Anleger.
Bei Penell soll der Sicherheiten-Treuhänder,
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Alarm geschlagen haben. Derartige
Treuhänder oder Kontrolleure der Mittelverwendung
sollen überwachen, ob Unternehmen
Anlegergeld wie im Prospekt versprochen
ausgeben. Oft fließt das Geld der
Anleger auf ein Sonderkonto, der Treuhänder
soll es nur freigeben, wenn wie geplant
investiert wird. Doch längst nicht immer
sind die Treuhand- und Sicherheiten-Konstrukte
so wasserdicht wie beim Verkauf
der Anleihe behauptet.
»CMS hätte die
Auszahlung der
Gelder verweigern
müssen«
Anleger-Anwalt Keitel
Die Kanzlei Keitel & Keitel geht aktuell gegen
einen Anwalt vor, der die Mittelverwendung
bei einer Anleihe der Immobiliengesellschaft
WGF kontrollieren sollte.
In deren Anleiheprospekt hieß es, dass
mindestens 60 Prozent der Immobilien im
Portfolio Wohnungen sein sollten. Gewerbliche
Mieter, die auch mal pleitegehen
können, sollten in der Minderheit sein.
SICHERHEITEN ZWEITER KLASSE
Anleger gingen davon aus, dass der Kontrolleur,
Anwalt Ferdinand Dahlmanns, ihr
Geld nur freigibt, wenn die 60-Prozent-Vorgabe
eingehalten wird. Keitel wirft ihm nun
vor, dass deutlich über 90 Prozent der Fläche
als Gewerbefläche ausgewiesen war.
Da WGF in die Insolvenz schlitterte, fordert
Anwalt Hans-Georg Keitel für Anleger nun
Schadensersatz - ihr Geld könnte, wenn
der Kontrolleur es nicht freigegeben hätte,
noch auf dem Sonderkonto sein.
Dahlmanns argumentiert, dass er „nur
zum Zeitpunkt des Ankaufs" die Möglichkeit
der Kontrolle gehabt habe. Da hätten
die Zahlen gestimmt. Vertraglich sei vereinbart
gewesen, dass der WGF-Vorstand
schriftlich bestätige, dass mindestens 60
Prozent der Immobilienfläche als Wohnung
genutzt werde. Das habe der getan.
„Ich musste mich auf die Bestätigung des
Vorstands verlassen", sagt Dahlmanns. Zumindest
später veröffentlichte WGF-Zahlen
deuteten auf die regelwidrige Quote
hin. Ob der Konzern später Wohnungen
verkauft hat, wie Dahlmanns sagt, und so
die Quote sank, wollte WGF nicht sagen.
Formal hat der Kontrolleur seinen Job
getan: Im Prospekt steht, WGF müsse dem
Kontrolleur schriftlich bestätigen, dass die
Investitionskriterien eingehalten wurden.
Dass auch klangvolle Namen von Treuhändern
nicht schützen, zeigt der Fall des
Immobilienunternehmens Deikon. Die
Firma hatte 2006, noch unter dem Namen
Boetzelen RheinMainHypo, eine zweite
und dritte Anleihe begeben. Wächter über
diese Gelder war als Treuhänder die renommierte
Wirtschafts-Großkanzlei CMS
Hasche Sigle. Im Sommer verurteilte der
VI. Senat des Oberlandesgerichts (OLG)
Düsseldorf CMS, einem Anleger 34 000 Euro
Schadensersatz zu zahlen. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, weitere Verfahren
laufen. CMS wollte sich nicht äußern.
Boetzelen-Immobilien sollten sowohl mit
Anlegergeld als auch mit Bankkrediten finanziert
werden. Die Bank sollte erstrangig
im Grundbuch abgesichert werden, nachrangig
sollten den Anleihegläubigern »
» Grundpfandrechte eingeräumt werden.
Der Clou: Mit jeder Kreditrate, die Boetzelen
der Bank bezahlte, sollten die Sicherheiten
für die Anleger werthaltiger werden. Der
erstrangige Anspruch der Bank würde
schrumpfen; die Chance, dass die Anleger
bei einer Pleite als die Zweiten in der
Schlange Geld sehen, würde zunehmen.
Die Anleihekäufer, heißt es im Urteil (1-6
U 127/13), hätten dank CMS darauf vertrauen
können, dass das investierte Kapital
erst freigegeben werde, nachdem es wie im
Prospekt angegeben abgesichert war.
IMMOBILIEN SICHERN BANK AB
Boetzelen hatte einen Kreditrahmen über
75 Millionen Euro mit der BerlinHyp vereinbart
und sicherte ihn mit dem Immobilienportfolio
ab. Laut Urteil, das die Kanzlei
Dr. Späth & Partner zusammen mit der
Kanzlei Keitel erstritten hat, steht im Vertrag
mit der Bank auch, dass die Grundschulden
„der Sicherung aller Ansprüche
der BerlinHyp aus dem Kreditvertrag" dienen
sollten. „Damit dienten auch Immobilien
der Anleihe als Sicherheit für Bankkredite,
die andere Anleihen oder sonstige
Zwecke betrafen", sagt Anwalt Keitel.
Der Vertrag passt nicht zu den Versprechen
im Prospekt: „Was fehlte, war die Vereinbarung,
dass sich die Grundbuchsicherheiten
der Anleihegläubiger mit der
Tilgung der Bankdarlehen verbesserten“,
sagt Keitel. Die Bank sollte Jahre nach Tilgung
die gleiche Position im Grundbuch
haben. „Das hätte CMS auffallen müssen,
der Treuhänder der Kanzlei hätte die Auszahlung
der Gelder verweigern müssen", so
Keitel. Das tat CMS aber mitnichten.
Die Richter monieren, CMS habe Anleger
nicht informiert, dass das Konzept der
ansteigenden Absicherung der Anleihegelder
nicht vollständig umgesetzt worden
sei. Anleger hätten die Anleihen kaum gekauft,
wenn sie das gewusst hätten.
Ähnlich der XVI. Senat des OLGs Düsseldorf:
In einem Hinweisbeschluss, der die
Richtung vorgibt, in die das Gericht bei einem
Urteil tendierte, gehen die Richter von
einem Interessenkonflikt von CMS aus. Die
Kanzlei hatte für Boetzelen die Prospekte
geprüft und sollte dann sicherstellen, dass
die Ansprüche der Anleger abgesichert
sind. Aufgrund des Kreditvertrages, so der
Senat, sei eine „prospektgemäße Absicherung"
nicht möglich gewesen. Über die
„schwerwiegende Gefährdung des Sicherheitenkonzepts"
hätte CMS Anleger aufklären
müssen. Das geschah nicht. ■
annina.reimann@wiwo.de I Frankfurt

WiWo Print 15.12.2014

Sonntag, 7. Dezember 2014

was für eine Synopsis....

albondy
schrieb am 07.12.14 13:31:15
 
Beitrag Nr. 384 (48.509.204)
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.491.090 von T3A4 am 04.12.14 16:43:19> Lt. Insolvenzverwalter sollte noch vor Jahresende die Ausschüttung durch den Treuhänder erfolgen. Daran glaube ich eigentlich nicht mehr. 

... dito, allenfalls vielleicht im Januar.

> Und natürlich spielt die Bewertung des Immobilienerlöses eine entscheidende Rolle. Es wird für jede Anleihe eine unterschiedliche Auszahlungsquote durch den Treuhänder geben.

...davon war ich anfangs auch ausgegangen. Inzwischen aber deutlich weniger, weil einiges dagegen spricht. Der Treuhänder hat seine Pflichten vernachlässigt, wurde aber offensichtlich auch nicht mehr bezahlt, der Zinsswap ist mE noch strittig, eventuell wird der IV noch gegen die ums Eck erfolgte Liquidierung der 10 Mio von RMC zu klagen versuchen. Eine Gesamtgemengelage, die eigentlich keine individuell quotalen Auskehrungen im Sinne einer Gleichbehandlung und "Gerechtigkeit" aller Gläubiger mehr erlaubt.

Argumente für ein Zurückhalten und damit gleichzeitiges Ausschütten aller 3 Tranchen sehe ich kaum.

... die Entscheidung, erste Auskehrungen erst nach erfolgtem Verkauf aller Objekte vorzunehmen, steht mW nach wie vor so im Raum - und sprach ebenfalls für eine zeitgleiche wie gleich hohe Auskehrung.

In Rolf´s Blog gings inzwischen ein Stück weiter:

> von 3 DEIKON Anleihen ist doch nur noch für eine Anleihe eine Immoblie problembehaftet
Was berechtigt den Treuhänder sich immer noch am Geld für die beien anderen festzuhalten....

> Will Schäfer vielleicht verhindern das vor Verjährung 31/12/2014 die Anleihen um ca 20 Punkte billiger werden durch die Ausschüttung und dann klagebereite sich grössere Posten noch schnell zulegen (Gedanke von nn)

> vielleicht sollten wir unsere Rechten auf zeitnahe Auszahlung vs Treuhänder prüfen lassen.....


Zum Ersten und Dritten zuerst: mE (als juristischer Laie) bestehen hier keinerlei "Rechte". Ein Insolvenzverwalter kann sehr wohl mit Grund darauf bestehen, eine Ausschüttung erst nach Klärung und Abwicklung aller noch strittig offenen Verfahren vorzunehmen. Vorzeitige Teilauskehrungen überschaubar rechtssicherer Teilbeträge sind mE ein Entgegenkommen ohne eigenständigen Rechtsanspruch darauf. Alle drei Anleihen haben ihr Laufzeitende noch nicht erreicht und sind täglich handelbar. Treuhandrecht ist grundsätzlich schwammig und von der Ausgestaltung des Einzelvertrags abhängig. MW stehen dabei aber Treugeber (GmbH Gesellschafter plus Insolvenzverwalter) und Treunehmer (CMS) im "Innenverhältnis", die Gläubiger jedoch ohne Weisungsbefugnis im "Außenverhältnis". Insofern entscheiden weder die Gläubiger noch je nach Vertragsgestaltung ggf auch der Treuhänder selbst über eine anteilige Vorab-Auskehrung.

Zitatauszug aus "Anwalt.de":
Bei einem Treuhandverhältnis kann der Treuhänder rechtlich voll wirksam gegenüber Dritten im Außenverhältnis eine Verfügung über die Sache treffen, auch wenn dies dem Willen des Treugebers entgegensteht. Die Beschränkung der Position des Treuhänders entfaltet sich lediglich im Innenverhältnis zwischen Treugeber und Treunehmer aufgrund des Treuhandvertrages.

Zum zweiten Punkt wird zwar kontrovers diskutiert - trotzdem zweifele ich so lange an der Möglichkeit, eine Insolvenzquote zB für 10% oder 25% NW zu kaufen und dann den "Schaden" erfolgreich auf Pari plus Zinsen einzuklagen - bis es jemand wenigstens einmal als realen Präzedenzfall vorgeführt hat. Das Düsseldorfer "Juni-Urteil" sagt das sehr klar:

> Aufgrund dieser Pflichtverletzung wurde der Treuhänder vom OLG Düsseldorf verurteilt, dem Anleger seinen gesamten Anlageverlust, d.h. den für den Erwerb der Hypothekenanleihen gezahlten Kaufpreis abzüglich der bereits erhaltenen Zinszahlungen zu erstatten.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2014, Az. I-6 U 127/13


Das "September-Urteil" wird noch deutlicher:

> Inzwischen fand auch am 12.09.2014 vor dem 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf ein Termin zur mündlichen Verhandlung in einem weiteren Verfahren statt. In einem Hinweisbeschluss vom 10.10.2014 teilt der 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf nun mit,dass ein Anspruch der dortigen Klägerinnen auf Ersatz des Zeichnungsschadens in Betracht kommen würde, weil die Beklagte als Sicherheitentreuhänderin beim Schutz der Anleihegläubiger eine zentrale Rolle gespielt habe, sie ihren Aufgaben aber nicht im ausreichenden Maße nachgekommen sei.

Im Fazit bleibt es weiter bei "Jeder gegen jeden" mit unklarem Ausgang - und einen teilverantwortlichen Mittelverwendungskontrolleur gab es schließlich auch noch. In diesem Sinn "problembehaftet" sind nach wie vor alle drei Anleihen.

1056 DE000A0NK291 SHS DEIKON GMBH ORD

was bitte ist denn das hier.......



1056 DE000A0NK291 SHS DEIKON GMBH ORD


http://www.lseg.com/sites/default/files/content/documents/MonteTitoli/News-Express-II/Strumenti_finanziari/2014/Securities%2BTransactions%2BEXPRESS%2BII%2B15th%2BOctober%2B2014.compressed.pdf

von 3 DEIKON Anleihen ist doch nur noch für eine Anleihe eine Immoblie problembehaftet

Was berechtigt den Treuhänder sich immer noch am Geld für die beien anderen festzuhalten....
 
Will Schäfer vielleicht verhindern das vor Verjährung 31/12/2014 die Anleihen um ca 20 Punkte billiger werden durch die Ausschüttung und dann klagebereite sich grössere Posten noch schnell zulegen (Gedanke von nn)
 
Grüsse
 
Rolf Koch

vielleicht sollten wir unsere Rechten auf zeitnahe Auszahlung vs Treuhänder prüfen lassen.....

Fragen über Fragen....


Avatar
darkship
schrieb am 27.10.14 12:50:15
 
Beitrag Nr. 381 (48.140.525)
ist das nicht schön - bei finanzen.net gefunden:

Über die DEIKON Anleihe (A0EPM0)
Die DEIKON-Anleihe ist handelbar unter der WKN A0EPM0 bzw. der ISIN DE000A0EPM07. Die Anleihe wurde am 01.07.2005 emittiert und hat eine Laufzeit bis 30.06.2015. Das Emissionsvolumen betrug 20,00 Mio.. Die zugrundeliegende Währung ist EUR. Der Kupon der DEIKON-Anleihe (A0EPM0) beträgt 6,000%. Die nächste Auszahlung des Kupons findet am 01.07.2015 statt. Beim aktuellen Kurs von 27,36 ergibt sich somit eine Rendite von 615,9669%.


Fantastische 615,9669 % Rendite ....fragt sich nur für wen
Zitat
Antwort
Avatar
albondy
schrieb am 04.12.14 16:10:30
 
Beitrag Nr. 382 (48.490.688)
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.140.525 von darkship am 27.10.14 12:50:15Da im BB offenbar kaum noch Deikonauten unterwegs sind, versuch ichs hier nochmal:

... aus "Rolf´s Deikon Blog":

Ist der Preisunterschied bei DEIKON von ca 8% zwischen TR I und den beiden TR II + III eine diskontierte Markteinschätzung der Schadensersatzforderungen vs CMS Hasche Siegle ?

... das murmelt mir seit paar Tagen immer mal wieder quer durch den Hinterkopf - geistiges Resultat bis dato aber nur: Hääh???

So wie ich das verstanden habe:

... haben die Schadenersatzklagen absolut nix mit der Treuhand-Auskehrung und der späteren Insolvenzquote zu tun.

... hat CMS nach dem Ableben von RA Lehne auch die Treuhänderschaft der ersten Tranche mit übernommen - warum nur auf Tranche II und III geklagt wird, bleibt mE Geheimnis der "Anlegerschützer" und sonstigen Anwälte.

... steht es bis dato 2:1 pro Gläubiger bei den verschiedenen Düsseldorfer Kammern, wurde Nichtzulassung beantragt und ist das Ganze somit nach wie vor und wohl auch noch länger juristisch offen - das Spiel dauert 90 Minuten and isn´t over til the fat lady sings.

... sähe das mir auszugsweise halbwegs bekannte Urteil eine Regelung vor, wo erfolgreich klagende Gläubiger ihre Anleihen eines Tages(?) an CMS gegen Barausgleich des Schadens abgeben - das ist aber noch nicht passiert und sollte keinen Einfluss auf heutige Marktpreise haben.

... hat die "Kurswertreihenfolge" der drei Anleihen nach allerlei zwischenzeitlichen Turbulenzen wieder zur "Laufzeitreihenfolge" zurückgefunden. Was einer gewissen Logik nicht entbehrt, denn längere Handelbarkeit ist ohne Zweifel und abgesehen von allem anderen ein gewisser Vorteil. Wobei auch eine Handelsfortsetzung der Insolvenzquoten über das reguläre Laufzeitende im Interesse der Gläubiger durchaus vom "Anlegerschutz" beantragt werden könnte - siehe aktuell zB Golden Gate Handelswiederaufnahme.

... ist mir nicht wirklich klar, wo und warum hier eine "Abdiskontierung" in welcher Höhe rechnerisch zu begründen wäre.

Was ich mir allenfalls vorstellen könnte, wäre

... dass die kurze Laufzeit aktuell etwas unter Gewinnmitnahmen und Umschichtungen leidet - bei insgesamt nicht mehr sehr hoher Liquidität.

... während die beiden längeren wegen der Verjährungsfrist von Klagewilligen und wegen der längeren Laufzeiten allgemein noch aufgestockt werden.
Das müsste sich aber Anfang 2015 dann teils wieder relativieren.

Hat jemand hier noch tiefergehende Erkenntnisse - oder übersehe ich was bzw sehe etwas falsch ???
Zitat
Antwort

Avatar
T3A4
schrieb am 04.12.14 16:43:19
 
Beitrag Nr. 383 (48.491.090)
Längere Handelbarkeit ist meiner Ansicht nach definitiv ein Grund für die Abstufung. Aber da doch die Transparenz bei solchen Insolvenzpapieren grundsätzlich eher schlecht ist, haben die Marktteilnehmer wohl keinen anderen Ansatz.

Anleihe II sollte aktuell noch etwas besser laufen. Dort waren bereits alle Immobilien verkauft (Stand Juni 2014) und der Treuhänder kann sich wohl nicht mehr lange mit der Ausschüttung für diese Tranche zurückhalten. Eine frühere Ausschüttung für eine Tranche sollte den Kurs der Anleihe begünstigen.

Anleihe III war ursprünglich immer besser im Markt, da dort die 10 Mio von Rajcic auch nicht an der Treuhänderverteilung beteiligt werden sollten. Ob dies nun nach offensichtlichem Verkauf noch so möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Trotzdem könnte die Hoffnung ein paar Prozentpunkte ausmachen.
Argumente für ein Zurückhalten und damit gleichzeitiges Ausschütten aller 3 Tranchen sehe ich kaum. Lt. Insolvenzverwalter sollte noch vor Jahresende die Ausschüttung durch den Treuhänder erfolgen. Daran glaube ich eigentlich nicht mehr.

Und natürlich spielt die Bewertung des Immobilienerlöses eine entscheidende Rolle. Es wird für jede Anleihe eine unterschiedliche Auszahlungsquote durch den Treuhänder geben.