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Sonntag, 23. März 2014

Das Urteil in der Angelegenheit soll am 10.04.2014 gesprochen werden, ein weiterer Fall wurde bereits vom OLG Düsseldorf im März terminiert. Vor allem rechtsschutzversicherte DEIKON-Anleger sollten daher prüfen lassen, ihren Schaden gegen den Sicherheitentreuhänder durchzusetzen.

Die Märzsache könnte doch wohl schon entschieden sein ?



DEIKON-Anleihen: Berufungsklagen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor dem OLG, Sachstand!

25.01.2014 - 17:09 - Kategorie: Kapitalanlage & Fonds - (ptext)
Termin vor dem OLG Düsseldorf gegen  macht Hoffnung! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten in den letzten zwei Jahren bereits diverse Klagen für geschädigte DEIKON-Anleger vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Verklagt wurde der Sicherheitentreuhänder, eine renommierte Anwaltskanzlei, dieser hat nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner seine vertraglichen Pflichten nicht ausreichend wahr genommen, geklagt wurde auf Rückabwicklung der Anlage Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen.
Nachdem das Landgericht Düsseldorf diverse Klagen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte abgewiesen hatte, stehen nun die Berufungen vom dem Oberlandesgericht Düsseldorf an. Zwar hatte ein Senat des OLG Düsseldorf angekündigt, die Berufungen der Kläger eventuell durch sog. 522er-ZPO-Beschluss zurück weisen zu wollen (hier ist jedoch noch nichts entschieden), fand vor dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf gestern in einem Berufungs-Verfahren eines Anlegers jedoch der erste Termin zur mündlichen Verhandlung statt, betreut durch BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham).
In diesem Fall hat das OLG Düsseldorf mitgeteilt, dass grundsätzlich eine Haftung der beklagten Sicherheitentreuhänderin in Betracht kommen könnte, die auf den Ersatz des Zeichnungsschadens hinaus laufen könnte.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth hierzu: ,,Der Fall zeigt, dass geschädigte DEIKON-Anleger nicht chancenlos sind, um ihren Schaden geltend zu machen. Meiner Meinung nach sind die Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder auch noch nicht verjährt, so dass Geschädigte auch jetzt noch tätig werden können."
Das Urteil in der Angelegenheit soll am 10.04.2014 gesprochen werden, ein weiterer Fall wurde bereits vom OLG Düsseldorf im März terminiert. Vor allem rechtsschutzversicherte DEIKON-Anleger sollten daher prüfen lassen, ihren Schaden gegen den Sicherheitentreuhänder durchzusetzen.
Demnach bestehen für Geschädigte Anleger gute Gründe sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die ihm zustehenden Ansprüche beraten zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinsacht  GmbH anzuschließen.

Samstag, 8. März 2014

zu Abwicklungsmodalitäten....

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T3A4
schrieb am 03.03.14 09:16:04
Beitrag Nr.298 
(46.552.421)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.437.977 von albondy am 12.02.14 22:56:01Und gleich noch eine grundsätzliche Verständnisfrage: die vom Insolvenzverwalter anerkannten und vom Gericht als anerkannt bescheinigten Forderungen haben mE den Status eines "Vorab-Titels". Die täglichen Handelsvolumina sowie die mangels Sperrvermerk nicht anerkannten oder unangemeldeten Forderungen schweben aber unerfasst weiter durch den Raum. Wird der Treuhänder via Clearstream und Bank an alle Anleihehalter ausschütten, und nur der Insolvenzverwalter zum Schluss nur angemeldete und anerkannte Forderungen befriedigen ?

Ich gehe davon aus, dass es genau so ablaufen wird.

Erste Zahlung vom Treuhänder über Clearstream und damit Möglichkeit der Anleihegläubiger ihren Ausfall beim Insolvenzverwalter zu dokumentieren.

Zweite Zahlung vom Insolvenzverwalter als Abschlagszahlung an alle angemeldeten, dokumentierten und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.

Dritte Zahlung vom Insolvenzverwalter, vielleicht dann als Schlusszahlung nach langer Zeit an alle berichtigten Forderungen und ursprünglich angemeldeten, dokumentieren und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.

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T3A4
schrieb am 03.03.14 09:25:23
Beitrag Nr.299 
(46.552.525)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.437.977 von albondy am 12.02.14 22:56:01Oder andersrum, per se werden ja die an einer Anleihe haftende Rechte und Ansprüche immer mit verkauft und übertragen. Geht trotzdem wer fröhlich weiter traded ein mögliches Risiko ein, bei aktuellem Bestand zum Zeitpunkt einer Auskehrung unter- oder oberhalb der angemeldeten Forderung ggf die Arschkarte zu ziehen ? Erinnere mich mit gepflegtem Grausen dabei an HT1 und andere Umsätze börslich/außerbörslich in der Nähe einer erfolgten Ausschüttung und die daraus resultierenden umfangreichen Verwicklungen.

Wäre an sich eine Frage an den Insolvenzverwalter, rechne da aber mangels Kenntnis der Handelsmodalitäten nicht wirklich mit einer kompetent qualifizierten Antwort vom Kanzleipersonal.


Lt. Auskunft des Treuhänders soll eine Zahlung rechtzeitig vorab auf der Webseite der Deikon bekannt gemacht werden. Damit sollten alle Rechtsgeschäfte ob börslich oder außerbörslich genau zugeordnet werden können. Wer da nicht spitz kalkulieren will, sollte da eben nicht handeln.

Hinsichtlich der Auszahlung des Insolvenzverwalters hat dieser bereits angekündigt, dass er aufgrund des börslichen Handels vor jeder Auszahlung einen Sperrvermerk fordert. Das funktioniert meiner Ansicht nach ohne Probleme. Wer traded muss rechtzeitig seinen Bestand berichtigen, wieder anpassen und sperren, um in den Genuss der Auszahlung zu kommen, wer das nicht macht, geht leer aus. Die letzte Auszahlung des Insolvenzverwalters erwarte ich erst nach Einstellung des Börsenhandels, so dass ich da weniger Probleme sehe. Bis dahin kann man noch einmal die Tabelle berichtigen.