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Donnerstag, 28. März 2013

EXchange Investors N.V.: Bafin Anzeige moegliche Marktmanipulation im Handel mit SiC Processing Anleihen


EXchange Investors N.V.: Bafin Anzeige moegliche Marktmanipulation im Handel mit SiC Processing Anleihen

EXchange Investors N.V.: Bafin Anzeige moegliche Marktmanipulation im Handel mit SiC Processing Anleihen
DGAP-News: EXchange Investors N.V. / Schlagwort(e): Rechtssache EXchange Investors N.V.: Bafin Anzeige moegliche Marktmanipulation im Handel mit SiC Processing Anleihen
27.03.2013 / 14:55

EXchange Investors N.V.: Bafin Anzeige moegliche Marktmanipulation im Handel mit SiC Processing Anleihen
Die EXchange Investors N.V. hat heute wie bereits am 18.1.2013 die Bafin ueber den Verdacht einer Marktmanipulation informiert.
Konkret wurden die Geschaftsfuehrer Peter Thysell, Thomas Heckmann, Dirk Mueller, Dr Lothar Jakob und Thibaut Richard in der Anzeige als zustaendig fuer die Veroeffentlichung der gestrigen quasi-adhoc genannt.
Wie bereits in Ihrer negativ formulierten quasi adhoc vm 17.1.2013 informierte die SiC Processing GmbH die Oeffentlichkeit gestern ueber eine angebliche Masseunzulaenglichkeit, die aber nur 'zunaechst' eintrete.
Gerichtlich wurde den oben gennanten Geschaeftsfuehrern zum 19.3.2013 aufgegeben, einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Dieser Sanierungsplan ist bis heute nicht veroeffentlicht und es ist folgerichtig aufgrund von Untaetigkeit der Geschaftsfuehrer der SiC Processing eine kurzfristige Masseunzulaenglichkeit eingetreten. Die Oeffentlichkeit wurde bis heute nicht mittels einer quasi-adhoc news ueber den Grund der Nichtveroeffentlichung des Sanierungsplans informiert.
Von dritter Seite wird der Anleiheglaeubiger informiert, dass am 2.4.2013 eine Glaeubigerversammlung per Gerichtsbeschluss vorgezogen wurde. Darueber informierten die Geschaeftsfuehrer der SiC Processing ebenfalls nicht.
Da die Geschaftsfuehrer der SiC Processing offenbar im Geheimen arbeiten, bietet die Exchange Investors NV allen Stakeholdern der Gesellschaft an, anonym Informationen auch zu moeglichen Rechtsverstoessen aktiv in den nun kommenden Sanierungsprozess und Recoveryprocess zu verarbeiten. Dieses Angebot ist inbesondere auch an Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der SiC Processing gerichtet.
Über Exchange Investors N.V.
Exchange Investors ist ein führender europäischer Aktivistfonds mit einem Anlagevolumen von 220 Mio. Euro und konzentriert sich u.a. darauf, auf dem Klagewege Rechte von Aktionären durchzusetzen. Dabei legt Exchange Investors N.V. Wert darauf, dass ausgehandelte Vergleiche allen Aktionären gleichermaßen zugute kommen. Exchange Investors hat in den letzten Jahren zahlreiche Erfolge für Aktionäre erzielen können. Bekannte Engagements von Exchange Investors sind u.a. die Beteiligung an einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland im Falle Hypo Real Estate (HRE wurde durch eine 100 Mrd. Euro Bürgschaft vom Bund gerettet und anschließend durch ein Squeeze Out verfahren zu 100% enteignet), wo ein höherer Abfindungsbetrag gerichtlich erstritten werden soll. Die Verfahren dauern an. Auch das Eingreifen in den Konflikt zwischen Schaeffler und der Continental AG bei der Multimilliardenübernahme in 2008, als Exchange Investors eine außerordentliche Hauptversammlung und eine Abberufung des Aufsichtsrates forderte und diesen zum Rücktritt zwang, sorgte für Aufsehen.
Die Erfolgsquote bei Anfechungsprozessen liegt bei 92%.
Weitere Informationen: Exchange Investors N.V. Email : sicpro@exchange-investors.com
Ende der Corporate News

Mittwoch, 27. März 2013

IVG will komplette Finanzierungsstruktur neu verhandeln


UNTERNEHMEN | 27.03.2013

IVG will komplette Finanzierungsstruktur neu verhandeln

VON MONIKA LEYKAM

Für das Hackesche Quartier in Berlin ist die IVG Asset Management zuständig. Bild: IVG Immobilien
Für das Ha­cke­sche Quar­tier in Ber­lin ist die IVG Asset Ma­nage­ment zu­stän­dig.
Bild: IVG Im­mo­bi­li­en
Die IVG Im­mo­bi­li­en wird wohl ihre Gläu­bi­ger zur Kasse bit­ten, um ihre Fi­nan­zie­rungs­struk­tur durch­grei­fend zu sa­nie­ren. Im Raum steht auch ein For­de­rungs­ver­zicht der Ban­ken. Man wolle "alle Sta­ke­hol­der auf der Ka­pi­tal­sei­te an einen Tisch holen", sagte Fi­nanz­vor­stand Hans Vol­kert Vol­ckens auf der heu­ti­gen Bi­lanz­vor­la­ge. Die Aktie der IVG stürz­te im Ta­ges­ver­lauf um ca. 36% ab.
In der ak­tu­el­len Fi­nan­zie­rungs­struk­tur sei der Kon­zern nicht nach­hal­tig ka­pi­tal­markt­fä­hig, so Vor­stands­chef Wolf­gang Schä­fers. Die Fremd­ka­pi­tal­quo­te liegt bei 70,6%, das sei viel zu hoch für den Ka­pi­tal­markt. Ziel­mar­ke sei viel­mehr eine Fremd­fi­nan­zie­rung von 55% bis 60%. Bis Ende 2014 muss der Kon­zern (nach Til­gun­gen) 3,16 Mrd. Euro re­fi­nan­zie­ren. Davon ent­fal­len 2,4 Mrd. Euro auf die Kon­zern­fi­nan­zie­rung (Un­ter­neh­mens­kre­dit und Hy­brid­an­lei­he), der Rest be­trifft über­wie­gend das Gro­ß­pro­jekt The Squai­re und das Pe­ga­sus-Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en­port­fo­lio. Das Ge­schäfts­jahr 2012 hat die IVG mit einem Ver­lust von knapp 100 Mio. Euro ab­ge­schlos­sen.
Eine Re­fi­nan­zie­rung der Kre­dit­ver­bind­lich­kei­ten in ihrer jet­zi­gen Struk­tur in die­sem und dem nächs­ten Jahr scheint der Vor­stand für aus­ge­schlos­sen zu hal­ten. Für hö­he­re Be­lei­hungs­aus­läu­fe hät­ten sich die Mar­gen ver­teu­ert, viele Ban­ken seien auch schlicht­weg nicht mehr be­reit, über­haupt neu zu fi­nan­zie­ren.
Basel III ver­min­dert Pro­lon­ga­ti­ons­be­reit­schaft
"Wir mer­ken, dass die Ei­gen­ka­pi­tal­re­geln von Basel III nun wirk­lich grei­fen. Vie­les, was 2011 mit den Ban­ken noch mög­lich war, ist heute viel schwe­rer ge­wor­den - nicht nur für die IVG", sagt Vol­ckens. Re­fi­nan­zie­rungs­ver­hand­lun­gen im ak­tu­el­len Sta­tus Quo seien schlicht "nicht dar­stell­bar, selbst wenn wir unser gan­zes Ei­gen­ka­pi­tal ein­set­zen wür­den", warnt Schä­fers. Diese Tat­sa­che habe zwar kurz­fris­tig kei­nen Ein­fluss auf das ope­ra­ti­ve Ge­schäft, doch werde man um die Er­ar­bei­tung einer "neuen, ganz­heit­li­chen Fi­nan­zie­rungs­stra­te­gie" nicht her­um­kom­men, warnt er.
Die sei be­reits in der Mache und soll den Ak­tio­nä­ren auf der nächs­ten Haupt­ver­samm­lung zur Ab­stim­mung vor­ge­legt wer­den, die zu die­sem Zweck vom 16. Mai auf Ende Juli ver­scho­ben wird. Was genau sich Schä­fers unter "ganz­heit­lich" vor­stellt, war ihm nicht zu ent­lo­cken; der Plan sei auch noch nicht fer­tig. Man wolle alle re­le­van­ten Fi­nan­zie­rer, also Ei­gen­ka­pi­tal­ge­ber, An­lei­he­zeich­ner und Ban­ken in die Ge­samt­stra­te­gie "ein­bin­den", hieß es le­dig­lich.
Ka­pi­tal­er­hö­hung er­gibt kei­nen Sinn
Eine Ka­pi­tal­er­hö­hung über die Börse scheint al­ler­dings un­wahr­schein­lich, da der IVG-Kurs auf­grund an­hal­tend schlech­ter Nach­rich­ten al­lein in der ver­gan­ge­nen Woche von ca. 1,50 Euro auf unter 90 Cent/Aktie ab­ge­stürzt ist. "Es wäre Un­sinn, bei sol­chen Kur­sen an den Ka­pi­tal­markt zu gehen", sagt Vol­ckens. Er ließ durch­bli­cken, dass man mit den Ban­ken über einen For­de­rungs­ver­zicht spre­che. Auch die An­le­ger der mit 8% ver­zins­ten IVG-Hy­brid­an­lei­he müss­ten in die Ver­hand­lun­gen ein­ge­bun­den wer­den, sagt Vol­ckens.
Auch die Mit­ar­bei­ter wer­den, ob sie wol­len oder nicht, ihren Bei­trag zur Sa­nie­rung leis­ten. 2013 sol­len 50 der 550 Stel­len ab­ge­baut wer­den. Wei­te­re, um­fang­rei­che Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fe sol­len hin­ge­gen kein Thema sein. Das, so Schä­fers, würde die Ein­nah­men aus dem ope­ra­ti­ven Ge­schäft ver­min­dern. "Das würde un­se­re Re­fi­nan­zie­rungs­ver­ein­ba­run­gen nicht po­si­tiv be­ein­flus­sen".

Mittwoch, 20. März 2013

ein Blick in die Verwertungsvereinbarung müsste das klären...


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torjaeger-9
schrieb am 20.03.13 09:45:21
Beitrag Nr.214 
(44.275.088)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.269.741 von T3A4 am 19.03.13 09:28:33Welche der drei Anleihen präferierst du? Ich gehe davon aus, daß die Quotenaussage des Insolvenzverwalters sich auf die Gesamtheit der Anleihen bezieht. Es müßte aber theoretisch doch so sein, daß die Quoten jeweils unterschiedlich ausfallen (eben je nach Besicherung). Das ganze wird vielleicht dadurch abgemildert, daß ohnehin laut Bericht nur ca 10 mio. aus dem Absonderungstopf kommen und der Rest aus der freien Masse. Hast du bezüglich der Unterschiede in der Besicherung der Anleihen irgendwelche Hinweise finden können?
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rolfjkoch
schrieb am 20.03.13 21:47:57
Beitrag Nr.215 
(44.278.857)
Antwort
Zitat
ein Blick in die Verwertungsvereinbarung müsste das klären...

Dienstag, 12. März 2013

Mein Ergebnis: Die Preisindikation von CR und dem Insolvenzverwalter stimmt.


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T3A4
schrieb am 12.03.13 10:39:07
Beitrag Nr.211 
(44.240.719)
Antwort
Zitat
Ich bin in den letzten Tagen über ein Interview mit Roland Reimuth (Habona – haben 3 Fonds mit Supermärkten platziert) im Immobilienmanager gestolpert (Ausgabe 12/2012 S.26). Dort spricht er auch über den Exit für seine Fonds. „Wir kalkulieren damit, das Gesamtportfolio dieses rund 25 Millionen Euro schweren Fonds dann zum 12,6-Fachen an einen institutionellen Investor verkaufen zu können. Die Mietverträge der dann gerade einmal fünf Jahre alten Immobilien haben immer noch Restlaufzeiten von bis zu zehn Jahren.“

Vor diesem Hintergrund habe ich noch einmal die Kaufpreiserwartung beim Deikon-Portfolio ins Verhältnis gesetzt. Allein unter Renditeaspekten natürlich. Unterstellt, dass Portfolio hätte eine Restlaufzeit der Mietverträge von 11 Jahren und ein Käufer wäre bereit den Faktor 12,5 zu zahlen. Am Ende der Periode unterstelle ich einen Wert des Portfolios bei zumindest 65% vom Kaufpreis. Die Rendite läge dann bei rund 5,5%.
Bei 7 Jahren Restlaufzeit und einem Faktur 10,5 wie vom Insolvenzverwalter und CR prognostiziert und einem identischen Restwert(prozentuell etwas höher, da Kaufpreis tiefer) komme ich gar auf eine Rendite von etwa 6,5%.
Mein Ergebnis: Die Preisindikation von CR und dem Insolvenzverwalter stimmt.

Samstag, 9. März 2013

Verwertungsvereinbarung zum Verkauf der etwa 90 Märkte fehlt in der Insolvenzakte DEIKON GmbH i.I. 71 IN 354/12


Verwertungsvereinbarung zum Verkauf der etwa 90 Märkte
fehlt in der Insolvenzakte DEIKON GmbH i.I. 71 IN 354/12

"Rolf Koch" <rolfjkoch@web.de>
"dr rigol ringstmeier" <Rigol@ringstmeier.com>, "frau roellgen ringstmeier"
<roellgen@ringstmeier.com>, meine anwältin,eine weitere anwältin, "mdaII rolfjkoch"
<rolfjkoch@web.de>, poststelle@ag-koeln.nrw.de, "felix schaefer cms" <Felix.Schaefer@cms-hs.com>

09.03.2013 12:20:21

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Ein/Durchsicht der Insolvenzakten DEIKON am Freitag den 8.3.2013 habe ich die
Verwertungsvereinbarung nicht finden können. Diese Vereinbarung ist Grundlage und Voraussetzung für
den freihändigen Verkauf der etwa 90 Märkte vermittelt durch CR Investment.
Ich bitte alle angeschriebenen Parteien entsprechend ihrer Position in diesem Verfahren dafür Sorge zu
tragen, dass diese Vereinbarung in der Insolvenzakte zu meiner freien Einsicht/Kopie umgehend vorligt.
Viele Grüsse

Rolf Koch

9.3.2013

Freitag, 8. März 2013

Aufschlüsselung der erstangigen Forderungsanmeldungen in der DEIKON-Tabelle mit Eintragungsstand 20.11.2012 der Bankforderungen


Hypothekenbank AG Budapester Str. 1 63.208.330,00






Landesbank Berlin AG 6.291.000,00 Swap nicht dinglich ?



aus der Tabelle (ich hoffe ich habe nichts übersehen....)

knapp 150 Mio ?  (wobei swap Landesbank Berlin wohl nicht dinglich gesichert ist und swap Coreal nach den Treuhandverträgen wohl auch nicht in die Dinglichkeit hätte hieneinrutschen dürfen...aber genaues weiss ich nicht)

Hypothekenbank AG Budapester Str. 1 63.208.330,00


Hypothekenbank AG
Budapester Str. 1
10787 Berlin
Az. LBB-RB31 gi/4020020507
19.11.2012
63.208.330,00 
Forderungen aus gekündigtem
Kreditvertrag v. 11.03./14.03.2008 über
ursprünglich EUR 75.000.000,00 nebst
Nachträgen (Tranche II)
Abgesonderte
Befriedigung wird
geltend gemacht

Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG 25.781.967,94


Berlin-Hannoversche
Hypothekenbank AG
Budapester Str. 1
10787 Berlin
Az. LBB-RB31 gi/4020020507
19.11.2012
25.781.967,94
 Forderungen aus gekündigtem
Kreditvertrag v. 09.09./12.09.2005 über
ursprünglich EUR 30.000.000,00 nebst
Nachträgen (Tranche I)
Abgesonderte
Befriedigung wird
geltend gemacht

COREALCREDIT BANK AG 9.154.771,00 Swap


COREALCREDIT BANK AG
Grüneburgweg 58-62
60322 Frankfurt am Main
Az. Nr. 5710874800
19.11.2012
9.154.771,00
Schadensbetrag nach Beendigung des
Derivats am 03.09.12 wg.
Insolvenzantragsstellung
Abgesonderte
Befriedigung wird
geltend gemacht.

30.816,51
5,12 % Zinsen aus EUR 9.409.723,16 v.
04.09.-28.09.12
254.952,16 Rücklastschrift v. 31.08.12

COREALCREDIT BANK AG 11.071.708,49


COREALCREDIT BANK AG
Grüneburgweg 58-62
60322 Frankfurt am Main
Az. Nr. 3422899901
19.11.2012
11.071.708,49
Restkapitalforderung aus Darlehen zum
Erwerb von
Immobilien/Einzelhandelsobjekte
Abgesonderte
Befriedigung wird
geltend gemacht.

162.154,67
5,12 % Zinsen aus EUR 12.956.250,00 v.
01.07.-28.09.12
199,62 Kosten

COREALCREDIT BANK AG 26.961.000,00


COREALCREDIT BANK AG
Grüneburgweg 58-62
60322 Frankfurt am Main
Az. Nr. 3422899900
19.11.2012
26.961.000,00
Restkapitalforderung aus Darlehen zum
Erwerb von
Immobilien/Einzelhandelsobjekte
Abgesonderte
Befriedigung wird
geltend gemacht


363.085,68 
5,12 % Zinsen aus EUR 29.025.000,00 v.
01.07.-28.09.12

Landesbank Berlin AG 6.291.000,00


Landesbank Berlin AG
Brunnenstraße 111
13355 Berlin
Az. LBB/RB-31/gi/4020020507
16.11.2012
6.291.000,00
Schadenersatzanspruch per Beendigung
am 05.212.2012 aus Rahmenvertrag für
Finanzterm ingeschäft v. 19.11.2007
AGB-Pfandrecht
wird geltend
gemacht.

6.757.091,08 Hypothekenbank Frankfurt AG


Hypothekenbank Frankfurt AG
Helfmann-Park 5
65760 Eschborn
Az. 5440505018, 5440503012,
5434720018, 5434719016
08.11.2012
6.757.091,08
Darlehen Nr. 5440505018, Nr.
5440503012, Nr. 5434719016 und Nr.
5434720018

DEIKON Bankforderungen aus der Tabelle


BMW Bank GmbH
Heidemannstraße 164
80939 München
Az. Kd.-Nr. 835867
25.10.2012 
18.615,14 
Forderung aus Leasing vertrag Bestands-
Nr. 471338 (318d Touring, Kz. KQB 700)

Donnerstag, 7. März 2013

UBS prüft Verkauf von Boetzelen Real Estate an Investor - Kreise // schon recht alt // aber zur Historie.....


UBS prüft Verkauf von Boetzelen Real Estate an Investor - Kreise

DJ UBS prüft Verkauf von Boetzelen Real Estate an Investor - Kreise
FRANKFURT (Dow Jones)--Die UBS AG, Zürich, verhandelt Kreisen zufolge über den Verkauf ihrer Tochter Boetzelen Real Estate AG. Ein ausländischer Investor biete einen niedrigen zweistelligen Mio-EUR-Betrag für das Paket, sagte eine mit der Situation vertraute Person. Seit dem gescheiterten Börsengang 2007 hält die Investmentbank 60% an dem Düsseldorfer Vermieter von Einzelhandelsflächen.
Anschließend wolle der Investor einen niedrigen dreistelligen Mio-EUR-Betrag in das Unternehmen stecken, sagte die Person weiter. Der CEO und zweite Eigentümer Dusan Rajic plane nicht, Anteile abzugeben.
Die Bank prüfe für ihre Tochter verschiedene Optionen, so eine Sprecherin der Großbank zu Dow Jones Newswires: "Ein längerfristiges oder strategisches Interesse verfolgt UBS mit der Beteiligung nicht". Das Immobilienunternehmen, dass Mitte Juni den Börsengang wegen zu geringer Nachfrage abgesagt hatte, verzichtete auf eine Stellungnahme.
Die UBS trennt sich damit von jenen 23 Mio Aktien oder 60,5% des Grundkapitals, die die Bank zwei Tage vor dem geplanten Handelsstart gezeichnet hatte. In Abhängigkeit vom Emissionspreis waren damals bis zu 25 Mio Aktien für 5,50 bis 7,50 EUR angeboten worden.
Im April hatte die Bank der Boetzelen AG mitgeteilt, die Stücke befänden sich inzwischen im Besitz der schweizerischen Muttergesellschaft. "Dabei handelt es sich um eine rein technische, aktienrechtlich erforderliche Mitteilung, damit UBS grundsätzlich berechtigt ist, die mit den Aktien verbundenen Rechte auszuüben", sagte die Sprecherin.
Mit einem neuen Investor könnte sich die Finanzsituation desUnternehmens weiter verbessern. Boetzelen erhielt im Februar eine Kreditzusage über 125 Mio EUR von der BerlinHyp sowie im November über 128 Mio EUR von der Coralcredit Bank. "Selbstverständlich braucht eine Company wie Boetzelen Eigenkapital. Und das ist einer unserer vorrangigen Punkte zur Zeit", sagte der Sprecher. "Der Börsengang ist weiterhin eine Option um das benötigte Eigenkapital einzuwerben."
Webseiten: http://www.boetzelen.de 
              http://www.ubs.ch 
   -Von Rüdiger Schoß, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 117, 
   ruediger.schoss@dowjones.com 
   DJG/rso/nas 
 
(END) Dow Jones Newswires
June 02, 2008 11:30 ET (15:30 GMT)
Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.

DE000A0JQAG2 64.000 zu 19,30 .....wiess da einer was über den Paketverkaufspreis

 Zeit Kurs + Zusatz Umsatz Umsatz kumuliert09:46:5319,3034.00060.00009:25:1019,304.00026.00009:00:4619,3022.00022.000

https://www.cortalconsors.de/Kurse-Maerkte/Anleihen/Kurs-Snapshot/Kurse/Times-Sales/DE000A0JQAG2-DEIKON-GMBH-NACHRHYPO-ANL-TR2-V06-16-?exchange=FRA

Sonntag, 3. März 2013

Könnte am Ende ein Mehrerlös für die Insolvenzmasse von 0,8 Mio bzw. 1,5% Quote bedeuten.


3A4
schrieb am 21.02.13 09:06:48
Beitrag Nr.210 
(44.167.415)
Antwort
Zitat
auch das Deal-Magazin berichtet über den Start des Verkaufes der Immobilien - 86 Märkte 16 Mio p.a. - indikative Angebote müssen bis zum 25. März vorliegen.

Ein paar Märkte fehlen. Hat der IV ein paar Perlen verkauft, wenn ja, dann muss das Angebot verlockend gewesen sein - unter Faktor 11,5 kann er die Märkte mit Blick auf die Gesamtsituation eigentlich nicht verkauft haben. Abgegangen sind Mieteinnahmen von 800 tsd p.a. Könnte am Ende ein Mehrerlös für die Insolvenzmasse von 0,8 Mio bzw. 1,5% Quote bedeuten.

Samstag, 2. März 2013

Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde

Tip:

Gerichtsvollzieher soll Kündigung zustellen (Postzustellungsurkunde)

Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde

Die Zustellung durch Postzustellungsurkunde dürfte wohl die unbekannteste aller Zustellungsarten sein. Dies hängt wohl damit zusammen, dass diese Zustellungsart zunächst einmal ausschließlich Behörden, Gerichten und Gerichtsvollziehern vorbehalten ist, jedoch über § 132 BGB auch Privatpersonen zugänglich gemacht wird. Bei dieser Zustellungsart übersendet der Absender das zuzustellende Schriftstück an einen beliebigen deutschen Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, das Schriftstück nach den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.

Der Gerichtsvollzieher fertigt bei Erhalt der Sendung eine beglaubigte Kopie des Schriftstücks an und tütet diese Kopie in einen eigenen Briefumschlag ein. Das Original verbindet der Gerichtsvollzieher dauerhaft mit einer Zustellungsurkunde. Bei der Zustellung selbst übergibt der Gerichtsvollzieher nunmehr den Briefumschlag mit der beglaubigten Kopie dem Empfänger persönlich (oder wirft das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers ein). Im Anschluss trägt der Gerichtsvollzieher auf der mit dem Original verbundenen Zustellungsurkunde u.a. das genaue Datum, Uhrzeit und Ort der Zustellung sowie die Person des Empfängers ein und übersendet die Zustellungsurkunde nebst verbundenem Original nunmehr zurück an den Absender. Mit diesem Verfahren kann der Gerichtsvollzieher jedoch auch die Deutsche Post beauftragen (vgl. §§ 193f. ZPO, 19, 21 GVGA), welche dann die Zustellung entsprechend vornimmt.

Die Zustellung einer Willenserklärung im vorstehend beschriebenen Verfahren darf als absolut sicher und zuverlässig geltend. Selbst bei fehlender Empfangseinrichtung kann der Gerichtsvollzieher das Schreiben im Wege der Ersatzzustellung (vgl. § 180 ZPO) wirksam zustellen. Die für den Absender ausgefertigte Zustellungsurkunde (vgl. §§ 190ff. ZPO) ist im Prozess als öffentliche Urkunde (vgl. § 418 ZPO) zu behandeln und erbringt den Beweis ihrer Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit. Zugleich kann man den Inhalt der Erklärung beweisen, da eine Kopie des zuzustellenden Schreibens mit der Zustellungsurkunde fest verbunden ist.


Quelle: www.gerichtsvollzieher-zustellung.de

von Aldy

Kann ich von dem Insolvenzverwalter eine Eingangsbestätigung der Forderungsanmeldung verlangen?

oder per ExpressBrief (Ablieferungszeitpunkt und entgegennehmende Person im Netz abrufbar (knapp 10 €)

wers ganz sicher mag beauftragt einen Gerichtsvollzieher (Kosten um 20 - 30 €) der kann nämlich auch dokumentieren was ich denn eigentlich geschickt habe....



Kann ich von dem Insolvenzverwalter eine Eingangsbestätigung der
Forderungsanmeldung verlangen?

Der Insolvenzverwalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Gläubigern den Eingang der
Forderungsanmeldung zu bestätigen. Wer als Gläubiger eine solche Bestätigung 
möchte, möge seiner Forderungsanmeldung eine vorbereitete Eingangsbestätigung mit 
einem frankierten Freiumschlag beifügen. Sie wird dann mit dem Eingangsstempel des
Insolvenzverwalters versehen und zurückgeschickt werden. Denkbar ist auch eine
vorbereitete Postkarte, die entsprechend frankiert ist

http://www.henningsmeier.de/fileadmin/Downloads/Forderungen-beim-Verwalter-an.pdf


im Insolvenzrechts-Formularbuch sind schöne Vorformulierungen....waram dauert es bei Dr. Ringstmeier so lange bis Eingagsbestätigungen/Insolvenztabellennummern mitgeteilt werden.....


8. Bestätigung der Forderungsanmeldung 
durch den Insolvenzverwalter

An die
Firma . . . . . .
in . . . . . .
(Ort, Datum)
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma . . . . . .
hier:Forderungsanmeldung vom . . . . . . (lfd. Tabellen-Nr. . . . . . .)
Ihr Zeichen: . . . . . .
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
in dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren bestätige ich den Eingang Ihrer Forderungsanmeldung vom . . . . . .
Diese wird hier unter der lfd. Nr. (Ihre PIN: . . . . . .) geführt. Für die weitere Korrespondenz darf ich bitten, die o. a. Tabellennummer anzugeben, andernfalls die Forderung nur sehr zeitaufwändig zugeordnet werden kann.
Von Sachstandsanfragen bitte ich abzusehen, da diese wegen der Vielzahl der Gläubiger nicht beantwortet werden können. Den jeweiligen Verfahrensstand können Sie auf unserer Internetseite zu dem jeweiligen Verfahren unter Eingabe Ihrer o. a. PIN ersehen. Von wesentlichen Verfahrensbelangen, etwa Ausschüttungen, erhalten die Gläubiger unaufgefordert Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
(. . . . . .)
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter

aus:

Breuer, 
Insolvenzrechts-Formularbuch, 
3. Auflage 2007

eine beherzte nicht zu kleine (vom Anleihevolumen her gesehen) Gläubigergruppe der absonderungsberechtigten Hypo-Anleihen können ein Gläubigerversammlung einberufen lassen...ich könnte ein knappes fünftel beisteuern....





§ 75
Antrag auf Einberufung

(1) Die Gläubigerversammlung ist einzuberufen, wenn dies beantragt wird:
1.vom Insolvenzverwalter;
2.vom Gläubigerausschuß;
3.von mindestens fünf absonderungsberechtigten Gläubigern oder nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern, deren Absonderungsrechte und Forderungen nach der Schätzung des Insolvenzgerichts zusammen ein Fünftel der Summe erreichen, die sich aus dem Wert aller Absonderungsrechte und den Forderungsbeträgen aller nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger ergibt;
4.von einem oder mehreren absonderungsberechtigten Gläubigern oder nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern, deren Absonderungsrechte und Forderungen nach der Schätzung des Gerichts zwei Fünftel der in Nummer 3 bezeichneten Summe erreichen.
(2) Der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem Termin der Gläubigerversammlung soll höchstens drei Wochen betragen.
(3) Wird die Einberufung abgelehnt, so steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.

Insolvenzverwalter "mauern" und sind nicht sehr freizügig mit Auskünften....

einige Ausnahmen und Möglichkeiten doch Auskünfte zu erlangen:

Insolvenzgläubiger können keine Auskunftsansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie werden auf die Gläubigerversammlung verwiesen. Wollen allerdings mehrere Insolvenzgläubiger eine Auskunft von dem Insolvenzverwalter erhalten und dieser gibt siw Information nicht, so haben sie die Möglichkeit, selbst eine Gläubigerversammlung einzuberufen (§ 75 Abs. 1 Nr. 3, 4 InsO). Dies ist häufig Grund genug dafür, dass der Insolvenzverwalter die begehrten Informationen tatsächlich erteilt.

Für absonderungsberechtigte Gläubiger ist der Auskunftsanspruch im Gesetz geregelt (§ 167 InsO). Absonderungsberechtigt ist ein Gläubiger, der aufgrund eines Sicherungsrechtes Anspruch auf bevorzugte Befriedigung hat. Auch die absonderungsberechtigten Gläubiger haben ein Interesse daran, sich über den Zustand der Gegenstände zu erkundigen, an denen ein Sicherungsrecht besteht. Handelt es sich bei dem Sicherungsrecht um die Sicherheit einer abgetretenen Forderung, besteht das Auskunftsrecht über diese Forderung. Auch bei dem absonderungsberechtigten Gläubiger hängt der Umfang des Auskunftsanspruchs davon ab, was dem Insolvenzverwalter zumutbar ist. Der Insolvenzverwalter muss die Auskunft nicht selbst erteilen. Er kann dem Gläubiger auch die Besichtigung oder die Einsichtnahme in die Bücher gestattet, statt den Auskunftsanspruch selbst zu erfüllen.

(das sollte auf unsere Hypo-Anleihen zutreffen)

Neben dem Insolvenzverwalter wird häufig auch das Insolvenzgericht auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Insolvenzgericht muss aber keine Auskünfte erteilen. Es gibt die Insolvenzbekanntmachungen im Internet:www.insolvenzbekanntmachungen.de. Dort haben Interessierte Zugang zu Informationen über die Insolvenzverfahren. Allerdings ist es häutig schwierig, auf der Seite das betreffende Insolvenzverfahren zu finden und die dort veröffentlichten Auskünfte sind häufig nicht befriedigend für die eigenen Auskunftsansprüche. Dennoch besteht keine Verpflichtung des Insolvenzgerichtes darüber hinaus Auskünfte zu erteilen. Gegen Kostenerstattung wird Gläubigern allerdings häufig der letzte Insolvenzverwalterbericht von dem Gericht zur Verfügung gestellt.

(dafür hat man aber als Beteiligter unbeschränktes Akteneinsichtsrecht - und das Recht Kopien zu ziehen -  in die Insolvenzakte sowie Tabelle und die dazugehörigen Anmelde-Dokumente-Urkunden)


Zusammenfassung:
Außer für aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger gibt es keine zufriedenstellenden Auskunftsansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Insbesondere bei großen Verfahren wird man auf die Gläubigerversammlung verwiesen. Die letzten Berichte des Insolvenzverwalters die ergiebigste Quelle für Informationen.
Sönke Höft
Quelle: NJW-Spezial 19,2012 f.


http://www.anwaltskanzlei-online.de/2012/10/05/auskuenfte-im-insolvenzverfahren/