Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 25. Mai 2013

Jetzt muessen wir wohl bis 2014 auf unser Geld warten. Kann nicht nachvollzihen warum das so lange dauert !


Guten Morgen Rolf,

Jetzt muessen wir wohl bis 2014 auf unser Geld warten. Kann nicht nachvollzihen warum das so lange dauert !

Gruss



Quelle deikon webseite


Information zum Prüfungstermin vom 22.05.2013
Am 22.05.2013 konnten die Forderungen noch nicht geprüft werden. Aus prozessökonomischen Gründen findet noch keine Prüfung statt. Der Verwalter hat dargelegt, dass der Großteil der Forderungen noch nicht anerkannt werden kann. Um diese vielen Forderungen nicht nachträglich sowohl beim Verwalter, als auch beim Gericht berichtigen zu müssen verkündet das Gericht folgenden Beschluss.
Zur Fortsetzung des Prüfungstermins wird die Gläubigerversammlung vertagt auf

                                Mittwoch, 29.01.2014, 10:00 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.

Envoyé de mon iPad

Dienstag, 21. Mai 2013

Samstag, 18. Mai 2013

"droht" da ein neuer Blog ? .....(Spanischer Mutterkonzern warnt vor Alpine-Konkurs)


Spanischer Mutterkonzern warnt vor Alpine-Konkurs

17.05.2013 | 15:19 |  Von Hanna Kordik (Die Presse)
Die österreichische Botschaft in Madrid berichtet nach Wien: Der spanische FCC-Konzern, Eigentümer des Bauunternehmens Alpine, schickt kein Geld mehr nach Österreich. Selbst wenn das den Konkurs bedeutet.
Wien. Der Baukonzern Alpine wankt bedrohlich, berichtete die "Presse" am Donnerstag. Von Österreichs zweitgrößtem Baukonzern gab es dazu gestern prompt ein Dementi. Via Austria Presseagentur teile Alpine-Sprecher Johannes Gfrerer mit: "Die Restrukturierungsvereinbarung ist aufrecht und hat eine Laufzeit bis Ende 2015, deshalb ist die Diskussion jetzt nicht nachvollziehbar." Der spanische Mutterkonzern FCC habe sich bisher an alle Abmachungen gehalten und werde auch weiterhin dazu stehen. Es gebe keine anderen Signale.

Bis auf eines - und das in Form eines Aktenvermerks. Ein Aktenvermerk aus der österreichischen Botschaft in Madrid, adressiert an das Wiener Finanzministerium. Und das dreiseitige Schriftstück hat es in sich.
Darin wird von einem Gespräch berichtet, das am vergangenen Montag, dem 13. Mai, in Madrid stattfand. Zitat: "Am 13. Mai fand im Kabinett des spanischen Außenministeriums eine Besprechung statt, zu welcher der designierte spanische Botschafter in Österreich, Alberto Carnero (...) eingeladen hatte. Die sehr kurzfristig ausgesprochene Einladung war mit einem dringenden Gesprächsbedarf seitens der Firma FCC (...) begründet worden."

FCC-Spitze vertreten

Gesprächsteilnehmer waren, so der Aktenvermerk, alle, die in der FCC Rang und Namen haben: Esther Koplowitz, Miteigentümerin des Konzerns, FCC-Präsident Fernando Moreno Garcia, dessen Vize sowie ein FCC-Jurist. Und was die zu berichten hatten, sind für die Alpine mit insgesamt 15.000 Mitarbeitern (7500 davon in Österreich) keine guten Nachrichten: "2013 musste festgestellt werden, dass bei der Alpine ein zusätzlicher (...) Bedarf an Zufuhr frischen Geldes besteht. Dieser wurde mit 46 Mio. im Monat Mai sowie mit 150 Mio. zusätzlich für das restliche Jahr 2013 beziffert. Insgesamt werden 300 Mio. benötigt, von denen 150 Mio. allerdings aus Immobilien- und anderen Verkäufen erlöst werden sollen".

Und dann erfolgt im Aktenvermerk der Knalleffekt: "FCC, die bereits mehr als 700 Mio. in die Alpine gesteckt und solcherart tausende österr. Arbeitsplätze gesichert und österr. Anleihegläubiger vor Verlusten bewahrt habe, sei nicht bereit bzw. auch nicht imstande, für diese weiteren 150 Mio. aufzukommen."

Vielmehr solle ein „neues Kreditvolumen in der angesprochenen Größenordnung mit einem mittelfristigen Zahlungsziel" eingeräumt werden. Zusätzlicher Hinweis im Aktenvermerk: Es sei damit zu rechnen, „dass die betroffenen österr. Banken im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des neuen Kreditvolumens für die FCC neuerlich an das BMF herantreten werden." BMF - das ist das Bundesministerium für Finanzen. Und das „Herantreten" will heißen: Die Republik soll diesfalls weitere Haftungen übernehmen.

Weitere Haftungen?

Eine haarige Angelegenheit: Die Republik haftet bereits für 150 Mio. Euro. Weitere Haftungen sind also mehr als fraglich. Allerdings: Die FCC meint es offenbar ernst: "Unter den gegebenen Umständen könne sogar ein Konkurs der Alpine (...) nicht länger ausgeschlossen werden", zitiert der Aktenvermerk die Aussagen der FCC-Vertreter.

Dabei hatte die Zukunft der Alpine vor zweieinhalb Monaten noch relativ rosig ausgesehen. Wohl hatte der Konzern damals mit horrenden Zahlen geschockt: Zum Jahreswechsel war bekannt geworden, dass die Alpine massive Probleme mit dem Geschäft in Osteuropa hat. Für das Jahr 2012 hatte Alpine Verluste in Höhe von rund 300 Mio. Euro geschrieben, die Bankverbindlichkeiten betrugen etwa 650 Mio. Euro.

Doch nach mehrmaligen Krisensitzungen mit den Gläubigerbanken kam es Anfang März schließlich - quasi in letzter Minute - zu einer Einigung: Die Banken stimmten einem 30prozentigen Schuldenschnitt zu. Dafür erklärte sich der spanische Mutterkonzern bereit, 150 Mio. Euro an Eigenkapital zuzuschießen. Weitere rund 200 Mio. Euro sollten durch den Verkauf von drei Alpine-Tochtergesellschaften lukriert werden.

Doch bei Letzterem spießt es sich offenbar. Unter diesem enormen Zeitdruck ist es schwierig, Gesellschaften zu einem guten Preis zu verkaufen - zumal die von der FCC veranschlagten Verkaufserlöse generell sehr hoch angesetzt worden waren. Es gebe ein "Spannungsverhältnis zwischen Tempo und Wert", räumte gestern auch Alpine-Sprecher Gfrerer ein.

"Ernst der Lage unterstreichen"

Offenbar ist dadurch weiterer Geldbedarf gegeben - den die FCC nicht decken will beziehungsweise kann. Schlussfolgerung im Aktenvermerk der österreichischen Botschaft: „Die sehr hochrangige Präsenz der Firma FCC" bei dem am Montag stattgefundenen Gespräch in Madrid solle wohl "den Ernst der Lage unterstreichen."
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2013)

Freitag, 17. Mai 2013

Das Gericht wird den Prüfungstermin am 22.05.2013 erneut vertagen


INSOLVENZ

Hinweise


Hinweis zum Prüfungstermin am 22.05.2013
Das Gericht wird den Prüfungstermin am 22.05.2013 erneut vertagen.
Weitere Informationen zum Fortgang des Insolvenzverfahrens der 
DEIKON (AZ: 71 IN 354/12) finden Sie in Kürze unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de oder hier auf der Internetseite der Gesellschaft.
Haben Sie weitere Fragen zum Insolvenzverfahren?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Freitag, 10. Mai 2013

IVG-Gläubiger sollen zu Aktionären werden 07.05.2013, 18:


FINANZKREISEIVG-Gläubiger sollen zu Aktionären werden

Kreisen zufolge sollen einige Gläubiger des Immobilienkonzerns auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten – und dafür Unternehmensaktien erhalten. Doch die Pläne seien heftig umstritten, heißt es von Insidern.
„The Squaire” am Frankfurter Flughafen: Solche Projektentwicklungen kommen die IVG nun teuer zu stehen. Quelle: Bilfinger
„The Squaire” am Frankfurter Flughafen: Solche Projektentwicklungen kommen die IVG nun teuer zu stehen.Quelle: Bilfinger
Frankfurt,Der verlustreiche Immobilienkonzern IVG will sich Finanzkreisen zufolge auf Kosten seiner Aktionäre und eines Teils der Gläubiger sanieren. Bei der radikalen Restrukturierung sollen nach Vorstellungen des Bonner Unternehmens die vorrangig besicherten Kreditgeber - inzwischen zum Großteil Hedgefonds - auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und dafür IVG-Aktien erhalten, sagten vier mit den Plänen vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag. Ein konkreter Vorschlag könnte im Juni auf dem Tisch liegen.
Form an Offshore CompanyOffshore Company Specialists. With Over 15 Years of Experience.www.Sfm-Offshore.com
Die jetzigen Anteilseigner, darunter die Familien Mann (20 Prozent) und Strüngmann (9,8 Prozent), sollen den Plänen zufolge über einen Kapitalschnitt ebenso fast alles verlieren wie die Zeichner einer Wandelanleihe und einer Hybridanleihe. Letztere könnten dafür Aktien oder Besserungsscheine erhalten, mit denen sie von der erhofften Erholung des Konzerns profitieren würden. Allein mit Wandelanleihen und erstrangigen Krediten könnten so mehr als eine Milliarde Euro Verbindlichkeiten wegfallen, sagte einer der Insider.
Die Pläne sind allerdings heftig umstritten. Vor allem von den Hybridkapitalgebern sei massiver Widerstand zu erwarten, hieß es von Insidern. Die Aktionäre versuche die IVG damit zu besänftigen, dass sie einen kleinen Teil der Anteile behalten könnten. Die IVG wollte sich zur Sache nicht äußern.

Gescheiterte offene Immobilienfonds

Die IVG-Aktie notierte am Dienstag noch bei 54 Cent. In den Boomzeiten kostete das Papier einmal 35 Euro. Doch der Konzern hatte sich in der Finanzkrise mit teuren Projektentwicklungen wie dem Geschäftskomplex "The Squaire" am Frankfurter Flughafen verhoben, die mit Schulden finanziert wurden und die Erwartungen nie erfüllten. Als die Objekte drastisch an Wert verloren, wurde es eng. Seit Jahren versucht die IVG unter dem neuen Management, den hohen Schuldenberg abzutragen. Auf der Bilanzpressekonferenz im März hatte Vorstandschef Wolfgang Schäfers ein völlig neues Finanzierungskonzept angekündigt: Dabei müssten Investoren und Gläubiger einen Beitrag leisten, damit der Konzern wieder kapitalmarktfähig werde.
Die IVG sitzt auf einem Schuldenberg von mehr als vier Milliarden Euro, der Großteil davon Bankkredite. Bis Ende 2014 müssen insgesamt 3,16 Milliarden Euro refinanziert werden. Die meisten Banken - darunter UBSund LBBW - verkauften ihre Kredite in den vergangenen Wochen panisch an Hedgefonds, nachdem die IVG die massive Umschuldung angekündigt hatte, wie Insider berichteten. Die Hedgefonds seien mit Abschlägen von etwa 20 Prozent eingestiegen. Sie legen es bei Sanierungen darauf an, Kredite in Aktien zu tauschen. Von den Banken seien nur noch Barclaysund RBS engagiert.
Alle Beteiligten haben sich Berater an Bord geholt. So wird die IVG von der Investmentbank Rothschild und der Anwaltskanzlei Freshfields unterstützt, die erstrangigen Gläubiger von Blackstone. Die Hauptversammlung, die einem Kapitalschnitt zustimmen muss, wurde den Insidern zufolge auf August verschoben. "Wir sind noch ganz am Anfang", sagte einer der Berater. "Am Ende kann durchaus ein Eigentümerwechsel stehen."
An diesem Mittwoch legt die IVG ihre Zahlen für das erste Quartal vor.

was jeder Anleihegläubiger über die Verwertungsvereinbarung wissen sollte: Daher werden die Grundpfandgläubiger Zugeständnisse machen müssen, wobei jeder dieser Absonderungsgläubiger möglichst nur geringe Einbußen hinnehmen will. Damit wäre ein Streit darüber, wem welche Erlösanteile zustehen und wie die im Zusammenhang mit der Transaktion stehenden Aufwendungen zu verteilen sind, unvermeidlich


71 IN 354/12
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma DEIKON GmbH, Claudius-Dornier-
Straße 5 b, 50829 Köln
hier: Verwertungsvereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 16.04.2013, mit dem Sie mich um Stellungnahme
zum e-Mail-Schreiben von Herrn Koch vom 09.03.2013 bitten. Herr Koch ist
Insolvenzgläubiger und hat eine Aufforderung formuliert, die Verwertungsvereinbarung zur
Gerichtsakte zu reichen.

Die Verwertungsvereinbarung ist ein Vertrag, den ich in meiner Eigenschaft als
Insolvenzverwalter mit den Grundpfandgläubigern, die am Immobiliarvermögen der
Gemeinschuldnerin gesichert sind, getroffen habe. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die
Lastenfreistellung der Immobilien zu erreichen, wenn diese im Paket verkauft werden. Bei
einem Paketverkauf tritt eine besondere Problematik im vorliegenden Fall auf: der Käufer
wird für sämtliche Immobilien einen einzigen Betrag als Kaufpreis anbieten und bezahlen. Im
Gegenzug werde ich alle Immobilien lastenfrei übertragen müssen. Ich werde daher von den
Grundpfandgläubigern Löschungsbewilligungen einholen müssen. Das wäre dann
unproblematisch, wenn der vom Käufer zu erlangende Kaufpreis ausreichte, um alle
Löschungskosten, nicht im Grundbuch eingetragene Absonderungsrechte und sämtliche
Grundpfandgläubiger vollständig zu befriedigen. Ein so hoher Kaufpreis wird aber nicht zu
erzielen sein. Daher werden die Grundpfandgläubiger Zugeständnisse machen müssen,

wobei jeder dieser Absonderungsgläubiger möglichst nur geringe Einbußen hinnehmen will.
Damit wäre ein Streit darüber, wem welche Erlösanteile zustehen und wie die im
Zusammenhang mit der Transaktion stehenden Aufwendungen zu verteilen sind,
unvermeidlich. Um dies zu vermeiden, wurde bereits im Vorfeld die Erlösverteilung geregelt,
eben durch die Verwertungsvereinbarung.

Die Regelung betrifft somit das Absonderungsrecht der Grundpfandgläubiger und regelt
darüber hinaus die Kostenverteilung notwendiger Aufwendungen und schließlich den Anteil,
den ich für die Insolvenzmasse herausverhandelt habe. Die Details müssen vertraulich
behandelt werden, weil sich anderenfalls nachteilige Auswirkungen auf den Verkaufspreis
ergeben würden. Jeder Kaufinteressent wüsste sicher sehr gern, was genau in der
Vereinbarung geregelt ist. Mit Zustimmung der Mitglieder des Gläubigerausschusses habe
ich deshalb Vertraulichkeit gegenüber den Vertragspartnern der Verwertungsvereinbarung
zugesagt und folglich davon Abstand genommen, die Vereinbarung zu den Gerichtsakten zu
reichen. Nach Abschlussjdes Verwertungsprozesses kann ich die Verwertungsvereinbarung
zum Bestandteil der Gerichtsakten machen.

Dr. A. Ringstmeier
Rechtsanwalt als
Insolvenzverwalter