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Dienstag, 23. April 2013

Auswertung von ca 2300 Tabelleneinträgen bis 20.3.2013 ergibt eine Anmeldesumme pro Anleihe von etwa

A0KAHL: (TR III)

12.4 Mio

die 10,290 Mio von RMC (Raijic) sind unter TabellenNr 1306 angemeldet aber in den 12.4 Mio nicht mitgezählt da sie wohl nicht berechtigt sind.

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A0EPM0: (TR I)

15.8 Mio

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A0JQAG: (TR II)

13.8 Mio

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unspezifiziert:

1.9 Mio

....das war echt Arbeit händisch....

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1306
 RMC RheinMainCapital Holding
GmbH
Kaiserwerther Str. 109
40476 Düsseldorf
ATN d'Avoine Teubler Neu
Rechtsanwälte
Bembergstraße 2-4
42103 Wuppertal
1680/12-W
Vollmacht liegt vor
19.11.2012 10.229.000,00 Forderung aus Hypothekenanleihe TR.3
V.06(16), Depotnr. 83720094, Kd.-Nr.
1148890004

Montag, 22. April 2013

Anerkannt für den Ausfall:


Ablauf?
Die Insolvenzforderungen werden im Prüfungstermin geprüft. Bei nachträglichen Prüfungsterminen und bei Prüfungsterminen in vereinfachten Insolvenzverfahren kann auf Anordnung des Gerichts die Prüfung auch im schriftlichen Verfahren stattfinden. Die Ergebnisse können lauten:
  • Festgestellt:
    Die Feststellung zur Tabelle bedeutet, dass die betreffende Forderung dem Grunde und der Höhe nach vom Verwalter anerkannt worden ist. Es erfolgt dann bei Abschluss des Verfahrens automatisch die ganze oder teilweise Befriedigung der betreffenden Forderung.
  • Bestritten:
    Forderungen, die vom Gläubiger nicht belegt und aus diesem Grund vom Insolvenzverwalter nicht nachvollzogen werden können, wird dieser – endgültig – bestreiten. Dies gilt insbesondere auch für Forderungen, die keine Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO darstellen.
  • Vorläufig bestritten:
    Forderungen, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen werden konnte, werden vom Verwalter vorläufig bestritten. Der Grund dafür ist dem Auszug der Insolvenztabelle zu entnehmen, der dem betreffenden Gläubiger nach dem Prüfungstermin zugesandt wird. Nach Abschluss der Prüfung wird die Forderung dann entweder noch festgestellt oder sie bleibt endgültig bestritten.
  • Anerkannt für den Ausfall:
    Das Anerkenntnis von Forderungen derjenigen Gläubiger, die im Rahmen ihrer Forderungsanmeldung auf Grund spezieller Sicherungsrechte „abgesonderte” oder „ausgesonderte” Befriedigung beansprucht haben, erfolgt in der Regel „für den Ausfall”. Dies bedeutet, dass der Insolvenzverwalter zunächst das Ergebnis der Sicherheitenverwertung abwartet. Später wird dann die Differenz zwischen dem Verwertungserlös und der angemeldeten Forderung zur Tabelle anerkannt. Mit diesem Betrag sind die betreffenden Gläubiger im Rahmen der Verwertung ihrer Sicherheiten „ausgefallen”, wodurch sich die Bezeichnung erklärt. Für den Ausfall anerkannte Forderungen gelten - so denn bis zum Verfahrensabschluss keine Abrechnung/Einigung mit diesen Gläubigern erfolgt ist - im Schlusstermin als bestritten.
Sowohl der Insolvenzverwalter/Treuhänder, als auch der Insolvenzschuldner und jeder einzelne Insolvenzgläubiger kann Widerspruch gegen einzelne angemeldete Forderungen erheben. Das Ergebnis der Forderungsprüfung wird nur dann vom Insolvenzgericht den Insolvenzgläubigern mitgeteilt, wenn die Forderung ganz oder teilweise bestritten worden ist. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Ist eine Forderung vom Insolvenzverwalter/Treuhänder oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden, so bleibt es dem Gläubiger überlassen, die Feststellung gegen den Bestreitenden zu betreiben.

Mittwoch, 17. April 2013

Was geschieht im Prüfungstermin des Insolvenzgerichts?

http://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/insolvenzrecht/verfahren/index_05.html


Was geschieht im Prüfungstermin des Insolvenzgerichts?

Der Prüfungstermin ist eine dem Berichtstermin folgende Gläubigerversammlung, in der die - nach Aufforderung im gerichtlichen Eröffnungsbeschluss - von den Insolvenzgläubigern zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Er dient der Prüfung, ob eine diese Forderungen entweder für das weitere Insolvenzverfahren wie ein rechtskräftiges Urteil wirken oder diese Feststellung außerhalb des Insolvenzverfahrens zu betreiben ist. Der Prüfungstermin entfällt, wenn das Insolvenzgericht ein schriftliches Verfahren anordnet.

Terminbestimmung

Das Insolvenzgericht bestimmt den Prüfungstermin im Eröffnungsbeschluss. Er wird damit im Internet veröffentlicht (www.insolvenzbekanntmachungen.de) und den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Der Zeitraum zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist der Insolvenzforderungen und dem Prüfungstermin soll mindestens eine Woche und höchstens zwei Monate betragen. Wird eine Forderung verspätet angemeldet oder eine Anmeldung nachträglich geändert, so ist auf Widerspruch des Insolvenzverfahrens oder eines Insolvenzgläubigers entweder ein besonderer Prüfungstermin auf Kosten des Säumigen zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen.

Dienstag, 16. April 2013

in diesem Verfahren wird nichts über Clearstream Banking Frankfurt verteilt....hier wird zur Tabelle angemeldet und Raijic wird wg eigenkapitalersetzendem Darlehen oder so änhlich nicht berücksichtigt..


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T3A4
schrieb am 16.04.13 10:28:35
Beitrag Nr.221 
(44.440.261)
Antwort
Zitat
Zitat von erwin-kosteddeDas heißt, dass Rajcic erst dann Geld bekommt, wenn die anderen 20 Mio aus der Tr. 3 vollständig bedient sind.
....

Ich bin mir nicht sicher, ob man das so sagen kann. Man muss hier möglicherweise zwischen dem Fall der Absonderungsberechtigung des Wertpapierinhabers und der nach Absonderung verbleibenden Forderung des Insolvenzgläubigers unterscheiden.

Ich gehe davon aus, das der Veräußerungserlös der an den Treuhänder fließt (Betrag der Absonderung) über Clearstream auf das vollständige Nominalvolumen der Anleihen verteilt werden wird. Das wären bei TR 3 natürlich 30 Mio. Theoretisch bekäme dann auch Rajcic einen entsprechenden Betrag. Genau wie ein entsprechender Betrag auf die von der Gesellschaft gehaltenen Anleihen in die Insolvenzmasse fließt. Da der Treuhänder grundsätzlich die Inhaber der Anleihen nicht kennt und auch nicht weiß, ob die Anleihen von Rajcic weiterhin gehalten werden, muss er auf das gesamte Nominalvolumen verteilen.

Hinsichtlich des ausgefallenen Betrages tritt die Insolvenzforderung von Rajcic natürlich nicht nur bis zur vollständigen Befriedigung von TR 3, sondern auch bis zur vollständigen Befriedigung der TR 1 und 2 zurück.

Ein Vorteil für TR 3 aufgrund der Inhaberschaft von 10 Mio durch Rajcic sehe ich daher nicht. Vorteilhaft für Anleihe 3 ist allein die bessere Bewertung der Immobilien aus 2011 (Verteilung der Erlöse soll nach Gutachten von 2011 erfolgen).

Montag, 15. April 2013

ja ja die Quoten für die einzelnen Tranchen....



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torjaeger-9
schrieb am 20.03.13 09:45:21
Beitrag Nr.214 
(44.275.088)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.269.741 von T3A4 am 19.03.13 09:28:33Welche der drei Anleihen präferierst du? Ich gehe davon aus, daß die Quotenaussage des Insolvenzverwalters sich auf die Gesamtheit der Anleihen bezieht. Es müßte aber theoretisch doch so sein, daß die Quoten jeweils unterschiedlich ausfallen (eben je nach Besicherung). Das ganze wird vielleicht dadurch abgemildert, daß ohnehin laut Bericht nur ca 10 mio. aus dem Absonderungstopf kommen und der Rest aus der freien Masse. Hast du bezüglich der Unterschiede in der Besicherung der Anleihen irgendwelche Hinweise finden können?
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rolfjkoch
schrieb am 20.03.13 21:47:57
Beitrag Nr.215 
(44.278.857)
Antwort
Zitat
ein Blick in die Verwertungsvereinbarung müsste das klären...
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T3A4
schrieb am 08.04.13 09:36:35
Beitrag Nr.216 
(44.382.885)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.275.088 von torjaeger-9 am 20.03.13 09:45:21Hinsichtlich der Besicherung ist Anleihe I bis 2015 die beste Wahl. Hier hat man die lt. Wertpapierprospekt geforderten Sicherungen nachträglich umgesetzt. Insoweit dürften bei Anleihe I auch keine Vorfälligkeitsansprüche der Banken vor den Anleihegläubigern stehen. Hinsichtlich der Anleihen II und III bis 2016 soll diese Sicherung durch die Verwertungsvereinbarung umgesetzt werden, denn die Sicherung wie im Wertpapierprospekt dargestellt, besteht nicht. Darum hat auch die SdK mit einem Newsletter von letzter Woche die Inhaber dieser 2 Anleihen (II+III) informiert, dass rechtliche Schritte gegen den Treuhänder möglicherweise erfolgversprechend sind. Es sollen aber bitte doch nur Anleger mit Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit prüfen lassen. Man ist sich wohl bewusst, dass bei einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit Nachrang der Vorfälligkeiten der Banken die Dokumentation des Schadens schwierig wird.
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torjaeger-9
schrieb am 15.04.13 09:14:05
Beitrag Nr.217 
(44.430.531)
Antwort
Zitat
Danke für die Einschätzung, muß da demnächst noch mal meine Hausaufgaben machen.

Donnerstag, 11. April 2013

6.639.932,13 € cash per 31.1.2013 bei DEIKON im Zuge der kalten Zwangsverwaltung / Zinsen an die Banken werden wohl jeden Monat gezahlt....dieser cash-Bestand wächst jeden Monat um hundertausende.....


Durchführung der Kassenprüfung
1. Übersicht über die Geldkonten aus dem Rechnungswesen
Die einzelnen eingerichteten Ander- und Treuhandkonten weisen die folgenden
Bestände zum 31.01.2013 aus:
fende KontoFiBu
KontoStand
immer Bezeichnung nummer nummer 31.01.2013
1 Anderkonto 117276730 1800 662.466,89
2 vorl. Anderkonto 117276549 1801 1.539.543,73
3 THK Deikon frei 117276659 1810 197.915,08
4 THK Berlin Hyp 117276552 1815 1.767.641,30
5 THK CorealKredit 117276581 1820 1.054.127,83
6 THK Eurohyp 117276604 1825 304.539,44
7 THK SSK Düsseldorf 117276633 1830 232.029,37
8 THK Bürgschaft KSK 117277179 1840 5.640,10
9 THK Separierung KSK 117277014 1850 875.158,83
10 Kasse ohne 1600 869,56

6.639.932,13

Die angelegten Treuhandkonten dienen, mit Ausnahme des Treuhandkontos
„Bürgschaft KSK, der gläubigerbezogenen Abgrenzung von Ein- und Auszahlungen
aus der „kalten“ Zwangsverwaltung der verwalteten Immobilien, die ab dem
01.10.2012 mit den Grundpfandrechtsgläubigern schriftlich vereinbart wurden.
Zur laufenden Nummer 9 „THK Separierung KSK“ verweisen wir auf die Seite 2
dieses Gutachtens.
2.

Montag, 8. April 2013

Hinsichtlich der Besicherung ist Anleihe I bis 2015 die beste Wahl. Hier hat man die lt. Wertpapierprospekt geforderten Sicherungen nachträglich umgesetzt.


eitrag Nr.216 
(44.382.885)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.275.088 von torjaeger-9 am 20.03.13 09:45:21Hinsichtlich der Besicherung ist Anleihe I bis 2015 die beste Wahl. Hier hat man die lt. Wertpapierprospekt geforderten Sicherungen nachträglich umgesetzt. Insoweit dürften bei Anleihe I auch keine Vorfälligkeitsansprüche der Banken vor den Anleihegläubigern stehen. Hinsichtlich der Anleihen II und III bis 2016 soll diese Sicherung durch die Verwertungsvereinbarung umgesetzt werden, denn die Sicherung wie im Wertpapierprospekt dargestellt, besteht nicht. Darum hat auch die SdK mit einem Newsletter von letzter Woche die Inhaber dieser 2 Anleihen (II+III) informiert, dass rechtliche Schritte gegen den Treuhänder möglicherweise erfolgversprechend sind. Es sollen aber bitte doch nur Anleger mit Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit prüfen lassen. Man ist sich wohl bewusst, dass bei einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit Nachrang der Vorfälligkeiten der Banken die Dokumentation des Schadens schwierig wird.

Donnerstag, 4. April 2013

IMPRESSUM


IMPRESSUM
Dieses Weblog ist ein publizistisches Angebot von Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal. Verantwortlich im Sinne von § 10 MDStV:Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal. Erreichbar: Tel. 06151/ 14 77 94, Fax. 06151 / 14 53 52, rolfjkoch@web.de Sämtliche Beiträge dienen der Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlichen Rat oder Beistand wenden sie sich an einen Rechtsanwalt ihrer Wahl. Die Inhalte dieses Weblogs unterliegen dem Urheberrecht.

Mittwoch, 3. April 2013

Meine Mail an Frau Rigol bezüglich des Impressums Ringstmeier hat Früchte getragen // jetzt ist eine emailadresse hinterlegt


MPRESSUM

Verantwortlich für den Inhalt der Webseite:
Dr. Ruth Rigol
Rechtsanwältin
Dr. Ringstmeier & Kollegen
Insolvenzabwicklung GbR
Brückenstraße 21 / DISCHHAUS
50667 Köln
Mail   koeln(at)ringstmeier.com
TEL +49 (221) 650 660 
FAX +49 (221) 650 661
UStID-Nr.: DE122661493

Die SdK hat im Rahmen Ihrer internen Prüfung die Klagekonzepte von mehreren Rechtsanwaltskanzleien gegen den Sicherheitentreuhänder überprüft und selbst eine Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit vorgenommen. Unserer Einschätzung nach sind die Schadensersatzansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder bezüglich der Anleihen mit den WKN A0JQAG und WKN A0KAHL begründet Von den von uns überprüften Klageansätzen halten wir den Ansatz der Rechtsanwaltskanzlei Keitel & Keitel, Köln, als am aussichtsreichsten.



Newsletter 26 der SdK von heute 3.4.2013

Schadensersatzklagen gegen den Sicherheitentreuhänder

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Insolvenz der DEIKON GmbH möchten wir Sie über die von uns vorgenommene Prüfung bezüglich eventueller Schadensersatzklagen gegen den Sicherheitentreuhänder informieren.

Ansprüche aus Sicht der SdK begründet

Die SdK hat im Rahmen Ihrer internen Prüfung die Klagekonzepte von mehreren Rechtsanwaltskanzleien gegen den Sicherheitentreuhänder überprüft und selbst eine Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit vorgenommen. Unserer Einschätzung nach sind die Schadensersatzansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder bezüglich der Anleihen mit den WKN A0JQAG und WKN A0KAHL begründet und ein Erfolg vor Gericht überwiegend wahrscheinlich. Wir empfehlen daher den betroffenen Anleiheinhabern, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, eine Klage auf Schadensersatz gegen den Sicherheitentreuhänder vorzunehmen. Von den von uns überprüften Klageansätzen halten wir den Ansatz der Rechtsanwaltskanzlei Keitel & Keitel, Köln, als am aussichtsreichsten.
Die Ansprüche ergeben sich nach unserer Auffassung daraus, dass in Bezug auf die Hypothekenanleihen die Sicherheiten auf den Immobilien der DEIKON GmbH nicht entsprechend den Zusicherungen in den Verkaufsprospekten eingeräumt wurden.
Bekanntlich sollten die in den Jahren 2005 und 2006 begebenen Hypothekenanleihen durch Eintragung von Grundschulden auf Immobilien der DEIKON GmbH nachrangig nach den Darlehen der Banken abgesichert werden. Hierbei wurde den Anleihegläubigern in den Prospekten zugesichert, dass sich durch die fortlaufenden Tilgungen der Bankendarlehen ihre Sicherheitenposition laufend verbessern sollte. Gerade der attraktive Effekt einer sukzessiven Verbesserung der Sicherheitenposition der Anleihegläubiger durch die Tilgung der Bankdarlehen war für viele Anleger zu Recht ein wichtiger Beweggrund bei ihrer Investitionsentscheidung.


Nun zeigt sich aber im Insolvenzverfahren der DEIKON GmbH, dass sich die Sicherheitenposition der Hypothekenanleihen trotz regelmäßiger jährlicher Tilgung der Bankdarlehen doch nicht, wie in den Verkaufsprospekten versprochen, verbessert hat. Denn in seinem Insolvenzgutachten geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass die Banken auch wegen neuer Forderungen auf Vorfälligkeitsentschädigung und aus Swapgeschäften auf ihre vorrangig eingetragenen Grundschulden zurückgreifen können. Die Grundschuldrechte der Banken wurden trotz der den Banken zugeflossenen Tilgungen also in keiner Weise reduziert. Die Banken haben immer noch die vollen Rechte an den ursprünglich eingetragenen Grundschulden. Es zeigt sich im Ergebnis, dass der versprochene Effekt einer sukzessiven Verbesserung der Absicherung der Anleihegläubiger nicht eingetreten ist.
Verantwortlich für die Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger war der Sicherheitentreuhänder CMS Hasche Sigle, eine international aufgestellte Rechtsanwaltskanzlei. Die Pflichten von CMS bezogen sich auf die Bestellung der Grundschulden und die Freigabe der Anlegergelder bei Erwerb der Immobilien durch die DEIKON GmbH.

Die Rechtsanwaltskanzlei Keitel & Keitel, Köln, verfügt über die relevanten Sicherheitenvereinbarungen, welche die Pflichtverletzungen des Sicherheitentreuhänders dokumentieren und hat bereits für Anleihegläubiger Schadensersatzklagen gegen CMS beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Diese Klagen sind gerichtet auf die Erstattung der von den Anlegern investierten Beträge. Sie betreffen die im Jahr 2006 gezeichneten Anleihen mit den Wertpapierkennummern WKN A0JQAG und WKN A0KAHL, nicht aber die Anleihe aus dem Jahr 2005 mit der Wertpapierkennummer WKN A0EPM0.
Da wir damit rechnen, dass die Klagen über zwei Instanzen zu führen sind, empfehlen wir derzeit primär rechtsschutzversicherten Anlegern, eine Klage zu prüfen. Diese können sich an die Kanzlei Keitel & Keitel unter folgender Adresse wenden:

Rechtsanwälte Keitel & Keitel
Decksteiner Str. 78
50935 Köln
Email: info@keitel-anwaelte.de
Tel.: 0221-4308830




Bezüglich derjenigen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, raten wir zunächst dazu, abzuwarten, wie die Gerichte bezüglich der eingereichten Klagen entscheiden werden. Eventuelle Klagen der nicht rechtsschutzversicherten können dann bei erfolgreichem Ausgang der bereits laufenden Klagen innerhalb der Verjährungsfrist noch „nachgereicht“ werden. Generell raten wir allen am Kapitalmarkt aktiven Personen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch Kapitalmarktrelevante Ansprüche abdeckt. Die SdK bietet in Kooperation mit Roland Rechtsschutzversicherungen eine Gruppenversicherung für SdK Mitglieder an. Infos hierzu erhalten Sie unter versicherungen@sdk.org. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine Rechtsschutzversicherung die Sie jetzt abschließen, nicht für Schadensfälle greift, deren Eintrittszeitpunkt vor dem Abschluss der Versicherung liegt.

Bezüglich der Anleihe mit der WKN A0EPM0 sehen wir aktuell keine belastbare Grundlage zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Daher können wir hier nicht zu einem rechtlichen Vorgehen raten.
Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
München, den 3. April 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH!

Dienstag, 2. April 2013

Der niedersächsische Hersteller von Biogasanlagen MT-Energie GmbH muss als Folge der schwierigen Marktbedingungen Überkapazitäten abbauen.

Kurssturz nach Unternehmensmeldung

 
 
Erneut hat es eine Anleihe aus dem Bereich der erneuerbaren Energien in die Schlagzeilen geschafft.
Auch dieses Mal geht es um Probleme, die aus der Reduktion der gesetzlichen Fördersätze und damit verbunden aus einem Rückgang der Marktnachfrage entstanden sind. Dieses Mal handelt es sich um einen Hersteller von Biogasanlagen.
Der niedersächsische Hersteller von Biogasanlagen MT-Energie GmbH muss als Folge der schwierigen Marktbedingungen Überkapazitäten abbauen. So plant das Unternehmen an seinem Hauptstandort einen kurzfristigen Abbau von etwa 70 Mitarbeiter (entspricht etwa 10 % der Belegschaft) vorzunehmen.
Kurssturz nach Unternehmensmeldung
Schauen Sie sich den Kurschart der MT-Anleihe an, um zu sehen, welche Durchschlagskraft solche Nachrichten haben können. Innerhalb von nur drei Tagen fiel der Anleihekurs von zuvor über 105 % auf 72 %.
Erschwerend dürfte sich die Nachricht ausgewirkt haben, wonach die Ratingagentur Creditreform den Zusatz „watch“ (unter Beobachtung) hinzugefügt haben. In der Regel bedeutet dies, dass eine genauere Überprüfung durch die Ratingagentur erfolgen wird.
Viele Ökostrom-Anleihen mit Problemen
Schlechte Nachrichten von Anleihen aus dem erneuerbare Energien-Bereich waren in den letzten Monaten keine Seltenheit. Anleiheinvestoren hatten mit Solaranleihen wie beispielsweise mit den Anleihen von Solen, Solarworld oder SIC Processing Geld  verloren.
Aber auch andere Bereiche der ökologischen Energieerzeugung (Windreich AG, BKN Biostrom AG) waren betroffen. Insofern ist die empfindliche Reaktion des Marktes auf die jüngsten Unternehmensmeldungen der MT-Energie GmbH verständlich.
Kupon bereits überwiesen
Das Unternehmen hat als Reaktion auf die Kursentwicklung Ende der letzten Woche eine Pressemitteilung veröffentlicht. Besonders wichtig sind die Aussagen, wonach die MT-Energie GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen kann. So würde die Kuponzahlung auch planmäßig am 04. April erfolgen. Der Gesamtbetrag wurde bereits an die Zahlstelle überwiesen. 
Auch der Covenant, wodurch beim Unterschreiten der Eigenkapitalquote von 20 % nicht nur den Anleihegläubigern sondern auch den Banken das Recht zur Kündigung  eingeräumt wird, sei nicht in Gefahr.
Wichtig hierfür ist die Erwartung eines leicht negativen Ergebnisses von 0,5 -0,6 Mio. €. Damit dürfte sich das wirtschaftliche Eigenkapital der MT-Energie GmbH, welches gemäß Unternehmensangaben bei über 20 Mio. € liegt, in einem nur geringen Maße reduzieren.
In der Unternehmensmeldung werden die künftigen Potenziale als positiv dargestellt. So würde die MT-Energie GmbH über einen Auftragsbestand in Höhe von etwa 200 Mio. € verfügen. Zusammen mit den Kosteneinsparungen aus dem Abbau der Kapazitäten müsste mit dem Umsatzwachstum auch eine deutliche Steigerung der Profitabilität einsetzen.
Trotz der derzeit hohen Effektivzinsniveaus (beim aktuellen Einstieg: 16,1 %) ist die MT-Anleihe derzeit nur für risikobereite Investoren geeignet. Effektivzinsniveaus dieser Größenordnung indizieren das damit verbundene höhere Risiko.

Impressum

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ein Projekt der muahsystems GmbH

Hopfengartenstr. 12 - 53721 Siegburg
Fon: +49 2241 9758868
Fax: +49 2241 9758869
eMail: geldweb24@muahsystems.de

Hallo Frau Rigol, ich glaube im Impressum Ringstmeier fehlt Ihre email-adresse / viele Grüsse Rolf Koch


Hallo Frau Rigol, ich glaube im Impressum Ringstmeier fehlt Ihre email-adresse / viele Grüsse Rolf Koch

Von:
"Rolf Koch" <rolfjkoch@web.de>
An:
"dr rigol ringstmeier" <Rigol@ringstmeier.com>,nn
Datum:
02.04.2013 12:15:06

IMPRESSUM

Verantwortlich für den Inhalt der Webseite:
Dr. Ruth Rigol 
Rechtsanwältin
Dr. Ringstmeier & Kollegen 
Insolvenzabwicklung GbR 
Brückenstraße 21 / DISCHHAUS
50667 Köln
TEL +49 (221) 650 660 
FAX +49 (221) 650 661
UStID-Nr.: DE122661493


Impressum-Pflichtangaben

Um Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, muss jeder Diensteanbieter eines Telemediendienstes (d.h. vereinfacht gesagt, praktisch jeder Website) ein Impressum mit bestimmten Bestandteilen zum Abruf bereithalten.
Basierend auf den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz hier einmal kurz zusammengefasst die Pflichtbestandteile des Impressums einer Website:

Grundangaben für natürliche Personen

  • Familienname
  • Vorname
  • Vollständige ladungsfähige Postanschrift
  • Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon)

Grundangaben für juristische Personen

  • Firmenname
  • Anschrift der Hauptniederlassung
  • Vertretungsberechtigter
  • Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon