der 3 Anleihen erst in den ersten Monaten 2014 stattfinden....
Also nicht mit Weihenachtsbescherung......
rolfjkoch@web.de
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Dienstag, 17. Dezember 2013
Donnerstag, 10. Oktober 2013
Ich bitte Sie, insbesondere meine Hinweise zum Verfahren unter Ziffer C. zur Kenntnis zu nehmen. Aus ihnen ergibt sich, wie Sie die Feststellung Ihrer Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle erreichen können. Die dort genannte Frist stellt sicher, dass wir Ihre Eingabe rechtzeitig bearbeiten können.
71 IN 354/12
Insolvenzverfahren Deikon GmbH, Claudius-Dornier-Straße 5 b, 50829 Köln
Ihr Mandant:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie in meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter mit diesem Schreiben über die
folgenden Themen informieren:
A. Abwicklung des Kaufvertrages über 86 Einzelhandelsimmobilien
B. Weitere Abwicklungsarbeiten für den Insolvenzverwalter
C. Prüfung der Insolvenzforderungen und Regelung bei Quotenzahlungen
Ich bitte Sie, insbesondere meine Hinweise zum Verfahren unter Ziffer C. zur Kenntnis zu
nehmen. Aus ihnen ergibt sich, wie Sie die Feststellung Ihrer Insolvenzforderung zur
Insolvenztabelle erreichen können. Die dort genannte Frist stellt sicher, dass wir Ihre
Eingabe rechtzeitig bearbeiten können.
A. Abwicklung des Kaufvertrages über 86 Einzelhandelsimmobilien
Sie sind durch die Homepage der DEIKON GmbH sowie durch Presseveröffentlichungen
darüber informiert, dass ich 86 von 90 Immobilienobjekten der Schuldnerin an die Patrizia
Immobilien AG verkauft habe. Der Kaufpreis beträgt rd. € 178 Mio., reduziert sich aber noch
um übliche Einbehalte. Ich möchte Sie im Folgenden darüber unterrichten, wie die
Kaufpreisabwicklung vorgesehen ist und wie sich dies auf Ihre Ansprüche auswirkt.
1. Der Kaufpreis ist voraussichtlich zum 01.12.2013, möglicherweise auch erst zum
01.01.2014 fällig. Voraussetzung dafür, dass die Käuferin den Kaufpreis zahlen
muss, ist unter anderem die Klärung der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Vertrages
sowie die Klärung von Vorkaufsrechten. Der für die Vertragsabwicklung zuständige
Notar hat alle Schritte eingeleitet, damit eine schnelle Kaufpreisfälligkeit eintritt.
2. Was mit dem von der Käuferin des Immobilienpakets zu zahlenden Kaufpreis
geschieht, ist in der sog. „Verwertungsvereinbarung“ geregelt, die ich bereits vor dem
Grundstücksverkauf mit den Grundpfandgläubigern vereinbart habe. Die Grundzüge
der Verwertungsvereinbarung habe ich gesondert dargestellt (vergl. meine
„Information zur Verwertungsvereinbarung“, abrufbar auf www.deikon.de). Kurz
gefasst kann festgehalten werden, dass aus dem Kaufpreis alle Kosten, die mit der
Vermarktung der Immobilien und deren Vorbereitung sowie alle sonstigen
Transaktionskosten bezahlt werden. Für die von mir und meinen Mitarbeitern in
diesem Zusammenhang erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen habe ich
einen Erlösanteil von 4% des Kaufpreises verhandeln können, der der
Insolvenzmasse zufließt und damit allen Insolvenzgläubigern zukommt. Wenn all
diese Positionen aus dem Gesamtkaufpreis bezahlt sind, erfolgt eine Verteilung des
restlichen Kaufpreises auf die einzelnen Grundstücke. Welcher Prozentsatz des
restlichen Kaufpreises auf welches Objekt („Einzelobjektteilkaufpreis") entfällt, wurde
in der Verwertungsvereinbarung festgelegt. Objektbezogen werden dann etwa
rückständige Grundbesitzabgaben von dem Einzelobjektteilkaufpreis bezahlt und
daraus sodann die erstrangig eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger (Berlin-
Hannoversche Hypothekenbank AG, Corealcredit Bank und Stadtsparkasse
Düsseldorf) befriedigt. Der dann noch vorhandene Rest des
Einzelobjektteilkaufpreises fließt an die zweitrangig gesicherte Gläubigerin, die
Treuhänderin CMS Hasche Sigle, die pro Objekt aber mindestens € 10.000,00
erhält, selbst wenn sich aus der dargestellten Verteilungsregelung eigentlich ein
geringerer Betrag für sie ergeben würde. In Fällen, in denen kein zweitrangiges
Grundpfandrecht zu berücksichtigen ist, fließt der Rest in die Insolvenzmasse.
3. Die Verwendung der an CMS ausgekehrten Beträge, insbesondere die Verteilung an
die Anleihegläubiger im einzelnen, wird die Treuhänderin den Anleihegläubigern
gesondert mitteilen, sobald feststeht, welche Beträge zur Verfügung stehen. Auf
welchem technischen Wege die Treuhänderin die Verteilung des Treuguts
vornehmen wird, ist noch nicht endgültig beschrieben. Möglicherweise erfolgt dies via
Clearstream durch Überweisung direkt auf die einzelnen Depotkonten.
B. Weitere Abwicklungsarbeiten für den Insolvenzverwalter
Damit wäre dann der Kaufvertrag über die 86 Einzelhandelsimmobilien abgewickelt. Die
Insolvenzmasse speist sich aber nicht nur aus den Anteilen aus dem Kaufpreis der 86
Immobilien wie oben dargestellt. Weiteres Vermögen kann und muss noch verwertet werden.
Dazu gehören z. B. (Auswahl)
• Erlösanteile aus freihändigen Veräußerungen der vier noch nicht verwerteten
Objekte, sofern diese nicht durch eine Zwangsversteigerung verwertet werden,
• Erlösanteile aus der Bewirtschaftung der Immobilien bis zu deren Verkauf (die
Insolvenzmasse erhält auch wegen dieser Leistungen des Insolvenzverwalters und
seines Büros einen Beitrag),
• Durchsetzung diverser Schäden, die der Deikon durch nicht ordnungsgemäße
Erstellung der verkauften Immobilien entstanden sind,
• Ausstehende Mietzahlungen und Nebenkostenansprüche,
• Schadensersatzansprüche gegen die früheren Geschäftsleiter der Deikon,
• Anfechtungsansprüche.
Bis ich alle verwertbaren Forderungen und Ansprüche realisiert habe, wird noch Zeit
vergehen. Für die Dauer ist vor allem maßgeblich, ob Rechtsstreitigkeiten geführt werden
müssen, weil dies erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nimmt und sich die
Beendigung des Insolvenzverfahrens dadurch entsprechend verschieben kann. Sollte sich
ein so langer Verfahrensablauf zeigen, besteht die Möglichkeit einer Abschlagszahlung. Bei
einer Abschlagszahlung schüttet der Insolvenzverwalter nicht den gesamten von ihm
verwalteten Massebestand an die Gläubiger aus, sondern behält einen Teil zurück, um
daraus die noch nicht bezahlten und die noch zu erwartenden Abwicklungs- und
Liquidationskosten zu begleichen. Ob, in welcher Höhe und wann Abschlagszahlungen vom
Insolvenzverwalter geleistet werden, entscheide ich zu gegebener Zeit im Einvernehmen mit
dem Gläubigerausschuss.
C. Prüfung der Insolvenzforderungen und Regelung bei Quotenzahlungen
Noch nicht geklärt ist, wer mit welchen Beträgen als Insolvenzgläubiger quotenberechtigt ist.
Auch diese Frage muss jetzt geklärt werden:
Sie haben als Gläubiger ihre Forderungen bei mir zur Insolvenztabelle angemeldet, diese
sind aber noch nicht geprüft. Ich hatte bereits auf der Gläubigerversammlung beschrieben,
dass es rechtliche Schwierigkeiten bei der Prüfung der Forderungen gibt, weil die
Vereinfachungen mittels eines gemeinsamen Vertreters gem. § 19 SchuVG nicht in
Anspruch genommen werden können; bekanntlich hat sich die Mehrheit der Anleihegläubiger
aller drei Anleihen gegen einen gemeinsamen Vertreter ausgesprochen. Ich kann Ihnen
nunmehr das Verfahren beschreiben, unter welchen Bedingungen ich Ihre Forderungen
anerkennen und später auch mit einer Quote bedienen kann.
Am 29.01.2014 muss ich mich gegenüber dem Insolvenzgericht zu der von Ihnen
angemeldeten Forderung erklären. Ich bin bereit, Ihren Anspruch anzuerkennen,
wenn Sie mir gegenüber rechtzeitig nachweisen, dass sich die von Ihnen
beschriebenen Anleihen am 29.01.2014 in Ihrem Depot befinden. Ich benötige also
einen Depotauszug Ihrer depotführenden Bank mit Sperrvermerk bis einschließlich
zum 29.01.2014. Damit ich die große Anzahl der Fälle sorgsam prüfen kann, bitte ich
um Übersendung des Depotauszuges mit Sperrvermerk bis zum
15.11.2013.
2. Wenn die Berechtigung Ihres Anspruchs auf diese Weise festgestellt ist, werde ich
Ihren Anspruch „für den Ausfall“ anerkennen. Da Sie von der Treuhänderin den auf
Sie entfallenden Erlösanteil aus der Verwertung der Immobilien erhalten werden, wird
sich Ihre Forderung im Laufe der nächsten Monate reduzieren. Gemäß § 190 InsO
darf ich Ihre Forderung bei einer Quotenzahlung nur mit demjenigen Betrag
berücksichtigen, der nach Anrechnung aller Ihnen aus den nachrangigen
Sicherheiten zufließenden Beträge verbleibt (die sog. „Ausfallforderung“). Deswegen
erfolgt kein uneingeschränktes Anerkenntnis, sondern ein Anerkenntnis mit dem
Hinweis darauf, dass es sich auf die mir zunächst noch unbekannte Ausfallforderung
bezieht.
3. Wenn eine Quotenzahlung ansteht, werde ich Sie auffordern, mir die Höhe Ihres
Ausfalls nachzuweisen (also die Höhe ihrer dann noch aktuellen Anleiheforderung
anzugeben). Die Ausfallforderung werde ich dann ohne weitere Beschränkung in die
Insolvenztabelle eintragen lassen; dies ist dann die Forderung, auf die ich Quote
zahlen werde. Zugleich werde ich Sie auffordern, mir durch einen neuen
Depotauszug mit Sperrvermerk nachzuweisen, dass Sie dann immer noch Inhaber
der Anleiheforderung sind (Sie könnten diese bis dahin ja auch verkauft haben).
4. Bei weiteren Quotenzahlungen - falls das erforderlich werden sollte - brauchen Sie
keinen Ausfall mehr nachzuweisen. Wohl aber muss ich Sie vor jeder Quotenzahlung
um einen Depotauszug mit Sperrvermerk bitten. Das ist leider ein für alle Beteiligten
aufwändiger Arbeitsprozess, der sich aber bedauerlicherweise nicht vermeiden lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. A. Ringstmeier
Rechtsanwalt als
Insolvenzverwalter
Insolvenzverfahren Deikon GmbH, Claudius-Dornier-Straße 5 b, 50829 Köln
Ihr Mandant:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie in meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter mit diesem Schreiben über die
folgenden Themen informieren:
A. Abwicklung des Kaufvertrages über 86 Einzelhandelsimmobilien
B. Weitere Abwicklungsarbeiten für den Insolvenzverwalter
C. Prüfung der Insolvenzforderungen und Regelung bei Quotenzahlungen
Ich bitte Sie, insbesondere meine Hinweise zum Verfahren unter Ziffer C. zur Kenntnis zu
nehmen. Aus ihnen ergibt sich, wie Sie die Feststellung Ihrer Insolvenzforderung zur
Insolvenztabelle erreichen können. Die dort genannte Frist stellt sicher, dass wir Ihre
Eingabe rechtzeitig bearbeiten können.
A. Abwicklung des Kaufvertrages über 86 Einzelhandelsimmobilien
Sie sind durch die Homepage der DEIKON GmbH sowie durch Presseveröffentlichungen
darüber informiert, dass ich 86 von 90 Immobilienobjekten der Schuldnerin an die Patrizia
Immobilien AG verkauft habe. Der Kaufpreis beträgt rd. € 178 Mio., reduziert sich aber noch
um übliche Einbehalte. Ich möchte Sie im Folgenden darüber unterrichten, wie die
Kaufpreisabwicklung vorgesehen ist und wie sich dies auf Ihre Ansprüche auswirkt.
1. Der Kaufpreis ist voraussichtlich zum 01.12.2013, möglicherweise auch erst zum
01.01.2014 fällig. Voraussetzung dafür, dass die Käuferin den Kaufpreis zahlen
muss, ist unter anderem die Klärung der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Vertrages
sowie die Klärung von Vorkaufsrechten. Der für die Vertragsabwicklung zuständige
Notar hat alle Schritte eingeleitet, damit eine schnelle Kaufpreisfälligkeit eintritt.
2. Was mit dem von der Käuferin des Immobilienpakets zu zahlenden Kaufpreis
geschieht, ist in der sog. „Verwertungsvereinbarung“ geregelt, die ich bereits vor dem
Grundstücksverkauf mit den Grundpfandgläubigern vereinbart habe. Die Grundzüge
der Verwertungsvereinbarung habe ich gesondert dargestellt (vergl. meine
„Information zur Verwertungsvereinbarung“, abrufbar auf www.deikon.de). Kurz
gefasst kann festgehalten werden, dass aus dem Kaufpreis alle Kosten, die mit der
Vermarktung der Immobilien und deren Vorbereitung sowie alle sonstigen
Transaktionskosten bezahlt werden. Für die von mir und meinen Mitarbeitern in
diesem Zusammenhang erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen habe ich
einen Erlösanteil von 4% des Kaufpreises verhandeln können, der der
Insolvenzmasse zufließt und damit allen Insolvenzgläubigern zukommt. Wenn all
diese Positionen aus dem Gesamtkaufpreis bezahlt sind, erfolgt eine Verteilung des
restlichen Kaufpreises auf die einzelnen Grundstücke. Welcher Prozentsatz des
restlichen Kaufpreises auf welches Objekt („Einzelobjektteilkaufpreis") entfällt, wurde
in der Verwertungsvereinbarung festgelegt. Objektbezogen werden dann etwa
rückständige Grundbesitzabgaben von dem Einzelobjektteilkaufpreis bezahlt und
daraus sodann die erstrangig eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger (Berlin-
Hannoversche Hypothekenbank AG, Corealcredit Bank und Stadtsparkasse
Düsseldorf) befriedigt. Der dann noch vorhandene Rest des
Einzelobjektteilkaufpreises fließt an die zweitrangig gesicherte Gläubigerin, die
Treuhänderin CMS Hasche Sigle, die pro Objekt aber mindestens € 10.000,00
erhält, selbst wenn sich aus der dargestellten Verteilungsregelung eigentlich ein
geringerer Betrag für sie ergeben würde. In Fällen, in denen kein zweitrangiges
Grundpfandrecht zu berücksichtigen ist, fließt der Rest in die Insolvenzmasse.
3. Die Verwendung der an CMS ausgekehrten Beträge, insbesondere die Verteilung an
die Anleihegläubiger im einzelnen, wird die Treuhänderin den Anleihegläubigern
gesondert mitteilen, sobald feststeht, welche Beträge zur Verfügung stehen. Auf
welchem technischen Wege die Treuhänderin die Verteilung des Treuguts
vornehmen wird, ist noch nicht endgültig beschrieben. Möglicherweise erfolgt dies via
Clearstream durch Überweisung direkt auf die einzelnen Depotkonten.
B. Weitere Abwicklungsarbeiten für den Insolvenzverwalter
Damit wäre dann der Kaufvertrag über die 86 Einzelhandelsimmobilien abgewickelt. Die
Insolvenzmasse speist sich aber nicht nur aus den Anteilen aus dem Kaufpreis der 86
Immobilien wie oben dargestellt. Weiteres Vermögen kann und muss noch verwertet werden.
Dazu gehören z. B. (Auswahl)
• Erlösanteile aus freihändigen Veräußerungen der vier noch nicht verwerteten
Objekte, sofern diese nicht durch eine Zwangsversteigerung verwertet werden,
• Erlösanteile aus der Bewirtschaftung der Immobilien bis zu deren Verkauf (die
Insolvenzmasse erhält auch wegen dieser Leistungen des Insolvenzverwalters und
seines Büros einen Beitrag),
• Durchsetzung diverser Schäden, die der Deikon durch nicht ordnungsgemäße
Erstellung der verkauften Immobilien entstanden sind,
• Ausstehende Mietzahlungen und Nebenkostenansprüche,
• Schadensersatzansprüche gegen die früheren Geschäftsleiter der Deikon,
• Anfechtungsansprüche.
Bis ich alle verwertbaren Forderungen und Ansprüche realisiert habe, wird noch Zeit
vergehen. Für die Dauer ist vor allem maßgeblich, ob Rechtsstreitigkeiten geführt werden
müssen, weil dies erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nimmt und sich die
Beendigung des Insolvenzverfahrens dadurch entsprechend verschieben kann. Sollte sich
ein so langer Verfahrensablauf zeigen, besteht die Möglichkeit einer Abschlagszahlung. Bei
einer Abschlagszahlung schüttet der Insolvenzverwalter nicht den gesamten von ihm
verwalteten Massebestand an die Gläubiger aus, sondern behält einen Teil zurück, um
daraus die noch nicht bezahlten und die noch zu erwartenden Abwicklungs- und
Liquidationskosten zu begleichen. Ob, in welcher Höhe und wann Abschlagszahlungen vom
Insolvenzverwalter geleistet werden, entscheide ich zu gegebener Zeit im Einvernehmen mit
dem Gläubigerausschuss.
C. Prüfung der Insolvenzforderungen und Regelung bei Quotenzahlungen
Noch nicht geklärt ist, wer mit welchen Beträgen als Insolvenzgläubiger quotenberechtigt ist.
Auch diese Frage muss jetzt geklärt werden:
Sie haben als Gläubiger ihre Forderungen bei mir zur Insolvenztabelle angemeldet, diese
sind aber noch nicht geprüft. Ich hatte bereits auf der Gläubigerversammlung beschrieben,
dass es rechtliche Schwierigkeiten bei der Prüfung der Forderungen gibt, weil die
Vereinfachungen mittels eines gemeinsamen Vertreters gem. § 19 SchuVG nicht in
Anspruch genommen werden können; bekanntlich hat sich die Mehrheit der Anleihegläubiger
aller drei Anleihen gegen einen gemeinsamen Vertreter ausgesprochen. Ich kann Ihnen
nunmehr das Verfahren beschreiben, unter welchen Bedingungen ich Ihre Forderungen
anerkennen und später auch mit einer Quote bedienen kann.
Am 29.01.2014 muss ich mich gegenüber dem Insolvenzgericht zu der von Ihnen
angemeldeten Forderung erklären. Ich bin bereit, Ihren Anspruch anzuerkennen,
wenn Sie mir gegenüber rechtzeitig nachweisen, dass sich die von Ihnen
beschriebenen Anleihen am 29.01.2014 in Ihrem Depot befinden. Ich benötige also
einen Depotauszug Ihrer depotführenden Bank mit Sperrvermerk bis einschließlich
zum 29.01.2014. Damit ich die große Anzahl der Fälle sorgsam prüfen kann, bitte ich
um Übersendung des Depotauszuges mit Sperrvermerk bis zum
15.11.2013.
2. Wenn die Berechtigung Ihres Anspruchs auf diese Weise festgestellt ist, werde ich
Ihren Anspruch „für den Ausfall“ anerkennen. Da Sie von der Treuhänderin den auf
Sie entfallenden Erlösanteil aus der Verwertung der Immobilien erhalten werden, wird
sich Ihre Forderung im Laufe der nächsten Monate reduzieren. Gemäß § 190 InsO
darf ich Ihre Forderung bei einer Quotenzahlung nur mit demjenigen Betrag
berücksichtigen, der nach Anrechnung aller Ihnen aus den nachrangigen
Sicherheiten zufließenden Beträge verbleibt (die sog. „Ausfallforderung“). Deswegen
erfolgt kein uneingeschränktes Anerkenntnis, sondern ein Anerkenntnis mit dem
Hinweis darauf, dass es sich auf die mir zunächst noch unbekannte Ausfallforderung
bezieht.
3. Wenn eine Quotenzahlung ansteht, werde ich Sie auffordern, mir die Höhe Ihres
Ausfalls nachzuweisen (also die Höhe ihrer dann noch aktuellen Anleiheforderung
anzugeben). Die Ausfallforderung werde ich dann ohne weitere Beschränkung in die
Insolvenztabelle eintragen lassen; dies ist dann die Forderung, auf die ich Quote
zahlen werde. Zugleich werde ich Sie auffordern, mir durch einen neuen
Depotauszug mit Sperrvermerk nachzuweisen, dass Sie dann immer noch Inhaber
der Anleiheforderung sind (Sie könnten diese bis dahin ja auch verkauft haben).
4. Bei weiteren Quotenzahlungen - falls das erforderlich werden sollte - brauchen Sie
keinen Ausfall mehr nachzuweisen. Wohl aber muss ich Sie vor jeder Quotenzahlung
um einen Depotauszug mit Sperrvermerk bitten. Das ist leider ein für alle Beteiligten
aufwändiger Arbeitsprozess, der sich aber bedauerlicherweise nicht vermeiden lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. A. Ringstmeier
Rechtsanwalt als
Insolvenzverwalter
wie der Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. in einem Schreiben an die Gläubiger mitgeteilt hat (das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich der SdK unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=702 ), steht der Verkauf der 86 Einzelhandelsimmobilien an die Patrizia Immobilien AG kurz vor dem Abschluss.
Newsletter 29
Anmeldung der Insolvenzforderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. in einem Schreiben an die Gläubiger mitgeteilt hat (das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich der SdK unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=702 ), steht der Verkauf der 86 Einzelhandelsimmobilien an die Patrizia Immobilien AG kurz vor dem Abschluss. Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass spätestens zum 1.1.2014 der Kaufpreis fällig sein wird. Damit ist ein Großteil des Verfahrens abgeschlossen und es kann in der Folge zu ersten Auszahlungen an die Gläubiger kommen.
Komplexer Rückzahlungsmechanismus
Die Anleiheinhaber werden dabei von zwei unterschiedlichen Stellen Rückzahlungen erhalten. Der größere Anteil der Rückzahlung wird aller Voraussicht nach vom Treuhänder der Anleihen, der Kanzlei CMS Hasche Sigle, erfolgen. Diese verwaltet die Grundpfandrechte für die Anleiheinhaber und erhält somit den, die Höhe der jeweiligen Sicherungsrechte der Banken, übersteigenden Betrages des Kaufpreises, mindestens aber 10.000 Euro je Objekt. Der Treuhänder wird die vereinnahmten Gelder wahrscheinlich direkt über den Wertpapierdienstleister (Clearstream) auf die Depots der jeweiligen Anleiheinhaber auszahlen lassen, so dass Sie hier nicht weiter tätig werden müssen.
Einen weiteren Teil der Gelder werden die Anleiheinhaber vom Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. zurückerhalten. Diese Gelder stammen zum Beispiel aus dem noch vorhandenen Kassenbestand der DEIKON GmbH i. I., Schadensersatzansprüchen gegenüber ehemaligen Organen der Gesellschaft und vor allem aus Erlösanteilen aus der Bewirtschaftung der Immobilien durch den Insolvenzverwalter bis zu deren Verkauf.
Forderungsanmeldung nötig!
Um in den Genuss dieser Ausschüttungen zu kommen, müssen Anleiheinhaber jedoch Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben und dem Insolvenzverwalter zum Termin der Forderungsfeststellung und zum noch festzulegenden Ausschüttungstermin nachweisen, dass diese (immer noch) im Besitz der Anleihen sind. Sofern Sie das oben genannte Schreiben des Insolvenzverwalters nicht erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre Forderung noch nicht angemeldet haben.
Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e. V.
– Die Aktionärsvereinigung –
Seite 2 von 2
Damit der Insolvenzverwalter Ihre angemeldete Forderung anerkennt, müssen Sie Ihre Anleihen bis einschließlich 29. Januar 2014 sperren lassen und dem Insolvenzverwalter eine Sperrbescheinigung.
Ihrer Depotbank zukommen lassen. Die Bescheinigung muss den Inhaber (dieser muss identisch sein mit demjenigen, der die Forderung angemeldet hat), dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum (bis einschließlich 29.1.2014) unbedingt enthalten!
Die Sperrbescheinigung muss dem Insolvenzverwalter unter folgender Adresse bis zum 15. November 2013 zugegangen sein:
Dr. Ringstmeier & Kollegen Insolvenzabwicklung GbR Brückenstraße 21 / DISCHHAUS 50667 Köln
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
München, 10. Oktober 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH i.I.!
Anmeldung der Insolvenzforderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. in einem Schreiben an die Gläubiger mitgeteilt hat (das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich der SdK unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=702 ), steht der Verkauf der 86 Einzelhandelsimmobilien an die Patrizia Immobilien AG kurz vor dem Abschluss. Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass spätestens zum 1.1.2014 der Kaufpreis fällig sein wird. Damit ist ein Großteil des Verfahrens abgeschlossen und es kann in der Folge zu ersten Auszahlungen an die Gläubiger kommen.
Komplexer Rückzahlungsmechanismus
Die Anleiheinhaber werden dabei von zwei unterschiedlichen Stellen Rückzahlungen erhalten. Der größere Anteil der Rückzahlung wird aller Voraussicht nach vom Treuhänder der Anleihen, der Kanzlei CMS Hasche Sigle, erfolgen. Diese verwaltet die Grundpfandrechte für die Anleiheinhaber und erhält somit den, die Höhe der jeweiligen Sicherungsrechte der Banken, übersteigenden Betrages des Kaufpreises, mindestens aber 10.000 Euro je Objekt. Der Treuhänder wird die vereinnahmten Gelder wahrscheinlich direkt über den Wertpapierdienstleister (Clearstream) auf die Depots der jeweiligen Anleiheinhaber auszahlen lassen, so dass Sie hier nicht weiter tätig werden müssen.
Einen weiteren Teil der Gelder werden die Anleiheinhaber vom Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. zurückerhalten. Diese Gelder stammen zum Beispiel aus dem noch vorhandenen Kassenbestand der DEIKON GmbH i. I., Schadensersatzansprüchen gegenüber ehemaligen Organen der Gesellschaft und vor allem aus Erlösanteilen aus der Bewirtschaftung der Immobilien durch den Insolvenzverwalter bis zu deren Verkauf.
Forderungsanmeldung nötig!
Um in den Genuss dieser Ausschüttungen zu kommen, müssen Anleiheinhaber jedoch Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben und dem Insolvenzverwalter zum Termin der Forderungsfeststellung und zum noch festzulegenden Ausschüttungstermin nachweisen, dass diese (immer noch) im Besitz der Anleihen sind. Sofern Sie das oben genannte Schreiben des Insolvenzverwalters nicht erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre Forderung noch nicht angemeldet haben.
Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e. V.
– Die Aktionärsvereinigung –
Seite 2 von 2
Damit der Insolvenzverwalter Ihre angemeldete Forderung anerkennt, müssen Sie Ihre Anleihen bis einschließlich 29. Januar 2014 sperren lassen und dem Insolvenzverwalter eine Sperrbescheinigung.
Ihrer Depotbank zukommen lassen. Die Bescheinigung muss den Inhaber (dieser muss identisch sein mit demjenigen, der die Forderung angemeldet hat), dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum (bis einschließlich 29.1.2014) unbedingt enthalten!
Die Sperrbescheinigung muss dem Insolvenzverwalter unter folgender Adresse bis zum 15. November 2013 zugegangen sein:
Dr. Ringstmeier & Kollegen Insolvenzabwicklung GbR Brückenstraße 21 / DISCHHAUS 50667 Köln
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
München, 10. Oktober 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH i.I.!
Montag, 15. Juli 2013
, können wir aktuell noch keine genaue Prognose zur erwartenden Rückzahlungsquote abgeben.
Newsletter 28
Patrizia Immobilien AG übernimmt Großteil des DEIKON Portfolios
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. und die Patrizia Immobilien
AG übereinstimmend mitteilten, hat die Patrizia Immobilien AG 86 der insgesamt
90 von der DEIKON GmbH i.I. gehaltenen Immobilien erworben. Als
Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte
Gesamtkaufpreis versteht sich vor verkehrsüblichen Einbehalten, die
gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.
Erfreulicher Verkaufspreis – Keine Prognose bezüglich der
Rückzahlungsquote möglich
Der erzielte Verkaufspreis ist aus Sicht der SdK erfreulich. Damit dürfte die vom
Insolvenzverwalter bereits in Aussicht gestellte Quote von ca. 40% in greifbare
Nähe rücken. Da jedoch noch viele Punkte unklar sind, wie zum Beispiel der
Umgang des Insolvenzverwalters mit dem für die Insolvenz maßgeblichen
Zinssicherungsgeschäfts, dem Umgang mit den von Herr Rajicic gehaltenen
Anleihen und den Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken, können wir aktuell
noch keine genaue Prognose zur erwartenden Rückzahlungsquote abgeben.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 gerne zur
Verfügung.
München, 15. Juli 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH i.I.
Patrizia Immobilien AG übernimmt Großteil des DEIKON Portfolios
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. und die Patrizia Immobilien
AG übereinstimmend mitteilten, hat die Patrizia Immobilien AG 86 der insgesamt
90 von der DEIKON GmbH i.I. gehaltenen Immobilien erworben. Als
Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte
Gesamtkaufpreis versteht sich vor verkehrsüblichen Einbehalten, die
gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.
Erfreulicher Verkaufspreis – Keine Prognose bezüglich der
Rückzahlungsquote möglich
Der erzielte Verkaufspreis ist aus Sicht der SdK erfreulich. Damit dürfte die vom
Insolvenzverwalter bereits in Aussicht gestellte Quote von ca. 40% in greifbare
Nähe rücken. Da jedoch noch viele Punkte unklar sind, wie zum Beispiel der
Umgang des Insolvenzverwalters mit dem für die Insolvenz maßgeblichen
Zinssicherungsgeschäfts, dem Umgang mit den von Herr Rajicic gehaltenen
Anleihen und den Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken, können wir aktuell
noch keine genaue Prognose zur erwartenden Rückzahlungsquote abgeben.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 gerne zur
Verfügung.
München, 15. Juli 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH i.I.
Sonntag, 14. Juli 2013
was die Mitteilung eines Verkaufsabschlusses und des Paketpreises so anrichten kann....
Name | WKN | Börse Uhrzeit | Kurs Veränderung | Handelsvolumen (Stk.) | |
---|---|---|---|---|---|
DEIKON GMBH HYPOTHEKEN-ANL. TR.3 V.06(16) | A0KAHL | Frankfurt 12.07.2013 17:04 | 34,50 % +58,62% | 387.000 | |
DEIKON GMBH HYPOTHEKEN-ANL. V.05(15) | A0EPM0 | Frankfurt 12.07.2013 16:58 | 34,57 % +48,69% | 197.000 | |
DEIKON GMBH NACHR.HYPO.-ANL. TR.2 V.06(16) | A0JQAG | Frankfurt 12.07.2013 14:06 | 34,56 % +58,90% | 173.000 |
Freitag, 12. Juli 2013
Patrizia übernimmt Deikon-Portfolio für 178 Mio. Euro
TRANSAKTIONEN | 12.07.2013
Patrizia übernimmt Deikon-Portfolio für 178 Mio. Euro
VON BERNHARD BOMKE
Die Patrizia Immobilien hat für 178 Mio. Euro die 86 Einzelhandelsimmobilien des insolventen Supermarkt-Investors Deikon erworben. Die Augsburger wollen die Objekte mit einer eigenen Eigenkapitalbeteiligung an der Seite institutioneller Investoren halten. Im Vorfeld war Patrizia bereits als wahrscheinlicher Käufer des Portfolios genannt worden. Beobachter hatten allerdings einen etwas höheren Kaufpreis erwartet, den Marktkenner jedoch für überhöht hielten.
Die 86 Fach- und Supermärkte haben in Summe 133.000 qm Mietfläche und generieren jährliche Nettomieteinnahmen von 16 Mio. Euro. Damit liegt der Kaufpreisfaktor ohne Berücksichtigung etwaiger weiterer Kosten bei 11,1. Die Immobilien aus der Deikon-Insolvenzmasse befinden sich zum großen Teil in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Leerstandsquote gibt Patrizia mit 1% an.
Die Mietverträge laufen im Schnitt noch 7,4 Jahre. Der Investor aus Augsburg betont, Verhandlungen mit den wichtigsten Mietern über eine Verlängerung der Mietverträge befänden sich "in einem fortgeschrittenen Stadium". Die fünf größten Mieter - gemessen in jährlichen Mietzahlungen - sind Netto (30% der Miete), Rewe (14%), Edeka (10%), Penny (7%) und Lidl (ebenfalls 7%).
das ist Performance....von gestern auf heute geld/bid von ca 22 auf 35.................
Name | WKN | Börse Uhrzeit | Kurs Veränderung | Handelsvolumen (Stk.) | |
---|---|---|---|---|---|
DEIKON GMBH HYPOTHEKEN-ANL. TR.3 V.06(16) | A0KAHL | Frankfurt 12.07.2013 09:11 | 35,30 % +62,30% | 57.000 | |
DEIKON GMBH HYPOTHEKEN-ANL. V.05(15) | A0EPM0 | Frankfurt 12.07.2013 09:10 | 35,20 % +51,40% | 2.000 | |
DEIKON GMBH NACHR.HYPO.-ANL. TR.2 V.06(16) | A0JQAG | Frankfurt 12.07.2013 09:08 | 35,05 % +61,15% | 45.000 |
Donnerstag, 11. Juli 2013
Als Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte Gesamtkaufpreis versteht sich vor verkehrsüblichen Einbehalten, die gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.
DEIKON GmbH : Immobilienveräußerung
DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz
11.07.2013 20:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad hoc-Mitteilung
Immobilienveräußerung
Köln/Düsseldorf, 11. Juli 2013
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I. gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
Als Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte Gesamtkaufpreis versteht sich vor verkehrsüblichen Einbehalten, die gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.
DEIKON GmbH i.I. Der Geschäftsführer
11.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: DEIKON GmbH Claudius-Dornier-Str. 5b 50829 Köln Deutschland Telefon: +49 (0) 221 474 456 - 0 Fax: +49 (0) 221 474 456 - 10 E-Mail: info@deikon.de Internet: www.deikon.de ISIN: DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9 WKN: A0EPM0, A0JQAG, A0KAHL Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE000A0EPM07 DE000A0JQAG2 DE000A0KAHL9
AXC0251 2013-07-11/20:26
dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I. gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
DEIKON GmbH: Immobilienveräußerung
Köln/Düsseldorf 11.07.2013
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert
sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute
dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I.
gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute
dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I.
gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
Als Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte Gesamtkaufpreis versteht sich
vor verkehrsüblichen Einbehalten, die gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.
vor verkehrsüblichen Einbehalten, die gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.
DEIKON GmbH i.I.
Der Geschäftsführer
Der Geschäftsführer
Kontakt:
DEIKON GmbH i.I.
Claudius-Dornier-Str. 5b
50829 Köln
Tel.: 0 221 / 474 456 - 0
E-Mail: info(at)deikon.de
Claudius-Dornier-Str. 5b
50829 Köln
Tel.: 0 221 / 474 456 - 0
E-Mail: info(at)deikon.de
Mittwoch, 26. Juni 2013
Neuer Prüfungstermin / Verkauf des Immobilienportfolios angeblich kurz vor Abschluss
Newsletter 27
Neuer Prüfungstermin / Verkauf des Immobilienportfolios angeblich kurz vor Abschluss
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über die zuletzt eingetretenen Entwicklungen in Bezug auf das Insolvenzverfahren der DEIKON GmbH hinweisen.
Prüfungstermin erneut vertagt
Der am 22. Mai 2013 vorgesehene Prüfungstermin konnte nicht durchgeführt werden, da laut Insolvenzverwalter ein Großteil der Forderungen noch nicht anerkannt werden konnten. Um später diese Forderungen nicht nachträglich sowohl beim Verwalter, als auch beim Gericht berichtigen zu müssen, beschloss das Gericht, den Prüfungstermin auf eine am Mittwoch, 29. Januar 2014, 10:00 Uhr, stattfindende Gläubigerversammlung zu legen. Nähere Einzelheiten hierzu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
Patrizia zahlt angeblich über 180 Mio. Euro für Immobilienportfolio
Wie die ansonsten gut unterrichtete und sachkundige Immobilien Zeitung berichtete, hat die Augsburger Immobiliengesellschaft Patrizia mehr als 180 Mio. Euro für das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH geboten und soll somit kurz vor Abschluss des Kaufs der Immobilien stehen. Vom Insolvenzverwalter ist hierzu bisher noch keine öffentliche Reaktion erfolgt. Sollte sich der Kaufpreis bestätigen, wäre dies aus Sicht der SdK eine positive Entwicklung bezüglich der den Anleiheinhabern zustehenden erwarteten Rückzahlungsquoten. Bei einem Kaufpreis von über 180 Mio. Euro dürfte aus unserer aktuellen Sicht, die vom Insolvenzverwalter bereits in Aussicht gestellte Quote von ca. 40%, in greifbare Nähe rücken. Da jedoch noch viele Punkte unklar sind, wie zum Beispiel der Umgang des Insolvenzverwalters mit dem für die Insolvenz maßgeblichen Zinssicherungsgeschäfts und den Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken, können wir aktuell noch keine genaue Prognose zur erwartenden Rückzahlungsquote geben.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, 26. Juni 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH!
Neuer Prüfungstermin / Verkauf des Immobilienportfolios angeblich kurz vor Abschluss
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über die zuletzt eingetretenen Entwicklungen in Bezug auf das Insolvenzverfahren der DEIKON GmbH hinweisen.
Prüfungstermin erneut vertagt
Der am 22. Mai 2013 vorgesehene Prüfungstermin konnte nicht durchgeführt werden, da laut Insolvenzverwalter ein Großteil der Forderungen noch nicht anerkannt werden konnten. Um später diese Forderungen nicht nachträglich sowohl beim Verwalter, als auch beim Gericht berichtigen zu müssen, beschloss das Gericht, den Prüfungstermin auf eine am Mittwoch, 29. Januar 2014, 10:00 Uhr, stattfindende Gläubigerversammlung zu legen. Nähere Einzelheiten hierzu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
Patrizia zahlt angeblich über 180 Mio. Euro für Immobilienportfolio
Wie die ansonsten gut unterrichtete und sachkundige Immobilien Zeitung berichtete, hat die Augsburger Immobiliengesellschaft Patrizia mehr als 180 Mio. Euro für das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH geboten und soll somit kurz vor Abschluss des Kaufs der Immobilien stehen. Vom Insolvenzverwalter ist hierzu bisher noch keine öffentliche Reaktion erfolgt. Sollte sich der Kaufpreis bestätigen, wäre dies aus Sicht der SdK eine positive Entwicklung bezüglich der den Anleiheinhabern zustehenden erwarteten Rückzahlungsquoten. Bei einem Kaufpreis von über 180 Mio. Euro dürfte aus unserer aktuellen Sicht, die vom Insolvenzverwalter bereits in Aussicht gestellte Quote von ca. 40%, in greifbare Nähe rücken. Da jedoch noch viele Punkte unklar sind, wie zum Beispiel der Umgang des Insolvenzverwalters mit dem für die Insolvenz maßgeblichen Zinssicherungsgeschäfts und den Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken, können wir aktuell noch keine genaue Prognose zur erwartenden Rückzahlungsquote geben.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, 26. Juni 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH!
Freitag, 21. Juni 2013
Deikon-Paket bewegt die Gemüter
TRANSAKTIONEN | 20.06.2013
SUPERMÄRKTE
Deikon-Paket bewegt die Gemüter
VON CHRISTOPH VON SCHWANENFLUG
Die Immobilien des insolventen Supermarkt-Investors Deikon gehen offenbar an Patrizia. Der Immobilienkonzern soll mehr als 180 Mio. Euro zahlen und will angeblich mit dem Deikon-Bestand eine Managementgesellschaft für Einzelhandelsimmobilien aufbauen. Der Deal ist zwar noch nicht fix, sorgt aber dennoch für mächtig Aufregung im Markt.
Das Bieterverfahren um das Deikon-Portfolio ist dem Vernehmen nach entschieden. Wie aus gut unterrichteten Quellen zu erfahren ist, hat der Augsburger Immobilienkonzern Patrizia wohl Exklusivität erhalten und damit das Rennen gemacht. Von einem Kaufpreis von über 180 Mio. Euro ist die Rede. Die 86 Lebensmittelmärkte spielen pro Jahr rund 16 Mio. Euro Miete ein. Die Restlaufzeit der Mietverträge liegt bei etwas über sieben Jahren. Die Eurohypo soll zudem vier Deikon-Supermärkte separat verkauft haben. Patrizia wollte die Angelegenheit nicht kommentieren, ebensowenig der Insolvenzverwalter und die mit der Transaktion betraute Firma CR Investment Management. Bei CR heißt es nur: "Die ,gut unterrichteten Kreise' sind nicht so gut unterrichtet, wie sie vorgeben, unterrichtet zu sein." Der Preis sorgt im Markt für Verwunderung. Kenner des Portfolios sprechen von einem "Kamikazepreis", der nur dadurch zu rechtfertigen sei, dass Patrizia das Deikon-Portfolio zum Grundstock für ein neues Geschäftsfeld machen wolle. Die Rede ist vom Aufbau einer Managementgesellschaft für Einzelhandelsimmobilien. Ein anderer meint: "Man hört, dass Patrizia deutlich über 180 Mio. Euro liegt, plus Nebenkosten bei ca. 195 Mio. Euro. Bei einer Nettomiete von 16 Mio. Euro abzüglich Instandhaltung und nicht umlagefähiger Nebenkosten bedeutet das 15 Mio. Euro und einen Faktor von knapp 13fach für Discounter mit sieben Jahren Restlaufzeit. Da müssen die Anleger schon sehr optimistisch sein."
Verwunderung über hohen Preis
Ein dritter Experte erklärt aufgrund der ihm vorliegenden Zahlen: "Unterstelle ich Erwerbsnebenkosten von nur 8% und nicht umlagefähige Nebenkosten von nur 4%, ergibt sich eine Rendite von 7,8%. Dies ist ein Faktor, der bisher für SB-Märkte mit einer Mindestlaufzeit von elf Jahren plus gezahlt wurde." Der Patrizia-Preis stelle "den Markt auf den Kopf". Aus Kreisen der Gläubiger der Deikon-Unternehmensanleihe heißt es dagegen: "So kritisch wie andere sehe ich den Preis nicht. Schließlich können die Mietverträge ja verlängert werden. Das ist ja bislang nicht geschehen, weil Deikon, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage war, Geld aufzutreiben für ein paar Backshops und ähnliche Ergänzungsinvestitionen." Dies werde sich nun ändern. Generell wird betont, dass das Deikon-Portfolio eine "Menge Asset-Management-Arbeit" bedeute.
Quote von 40% für Anleihe?
Das Bieterverfahren für das Deikon-Portfolio wurde von CR Investment Mitte März 2013 gestartet. Als interner Mindestverkaufspreis galten 175 Mio. Euro. Das Interesse in der Branche war groß. Zu den Bietern zählte dem Vernehmen alles, was in der Szene der Supermarkt- bzw. Handelsimmobilien- Investoren Rang und Namen hat, darunter die Taurus Investment Holdings, Centerscape, die mit Morgan Stanley verbündete Redos Real Estate aus Hamburg und Captiva Capital Management.
Das letzte Wort, ob der Verkaufspreis akzeptiert wird, liegt beim Insolvenzverwalter von Deikon. Der hat auch die Interessen der Zeichner von drei Unternehmensanleihen im Blick. Diese wurden von der Deikon-Vorgängerfirma Boetzelen 2005 und 2006 ausgegeben und hatten einen Gesamtnennbetrag von 70 Mio. Euro. Als Sicherheit dienen die Supermärkte ( siehe "Finanzierungsstruktur des Deikon-Portfolios" auf dieser Seite). Zuletzt hatte es geheißen, dass die Anleger bei einem Preis von 175 Mio. Euro 40% ihres Kapitals zurückerhalten könnten. Patrizia ist als Investor von Handelsimmobilien in Deutschland noch nicht sonderlich hervorgetreten. Das Unternehmen managt einen europaweit investierten Fonds (LB Handels- Invest Europa I), den es im Zuge der Übernahme der LB Immoinvest bekommen hat. Der Spezialfonds ist in 15 Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland investiert.
Finanzierungsstruktur des Deikon-Portfolios*
Ankermieter: Norma
Standort: Falkenstein
Netto-Kaufpreis: 1.980.000 Euro
Darlehen nominal: 1.500.000 Euro
Darlehensvaluta zum 30.6.2010: 1.428.709 Euro
eingetragene Grundschuld: 2.310.000 Euro
nachrangige Grundschuldhöhe: 810.000 Euro
Deikon-Anleihe: Nr. 2
* am Beispiel eines Marktes.
Quelle: Immobilien Zeitung, Deikon
Erklärung: Unter der Deikon-Vorgängerfirma Boetzelen wurden 62 bereits durch Bankkredite belastete Supermärkte zusätzlich zur Absicherung von drei Unternehmensanleihen benutzt. Die Belastung aus der Anleihe spiegelt sich in der nachrangigen Grundschuld
Dienstag, 18. Juni 2013
Unterstellt man 180 Mio EUR für die 86 Märkte der Deikon unter Verwertungsvereinbarung plus mindestens 6 Mio EUR für die 4 durch die Eurohypo besicherten Märkte außerhalb der Verwertungsvereinbarung (800 tsd EUR p.a. Mieteinnahmen), dann kommt man auf 186 Mio EUR. Das sind über 10 Mio EUR mehr als vom Insolvenzverwalter geplant und prognostiziert. Allein dieser Mehrertrag entspricht einer Quotenverbesserung für die Anleiheinhaber von 15%
ag Nr.232
(44.860.933)
Antwort
Zitat
Der Markt glaubt der Immobilienzeitung – heute Kurse um die 20
Die Immobilienzeitung zeichnet ein recht positives Bild. Unterstellt man 180 Mio EUR für die 86 Märkte der Deikon unter Verwertungsvereinbarung plus mindestens 6 Mio EUR für die 4 durch die Eurohypo besicherten Märkte außerhalb der Verwertungsvereinbarung (800 tsd EUR p.a. Mieteinnahmen), dann kommt man auf 186 Mio EUR. Das sind über 10 Mio EUR mehr als vom Insolvenzverwalter geplant und prognostiziert. Allein dieser Mehrertrag entspricht einer Quotenverbesserung für die Anleiheinhaber von 15% - offensichtlich hat CR Immobilien Management einen guten Job gemacht. Die Erfolgskomponente greift ab 175 Mio EUR. Wie hoch die Erfolgskomponente ist, wissen natürlich nur die involvierten Personen. Bei z.Bsp. 20% fließen aber noch einmal 2 Mio EUR zum Nachteil der Masse ab.
Die Immobilienzeitung zeichnet ein recht positives Bild. Unterstellt man 180 Mio EUR für die 86 Märkte der Deikon unter Verwertungsvereinbarung plus mindestens 6 Mio EUR für die 4 durch die Eurohypo besicherten Märkte außerhalb der Verwertungsvereinbarung (800 tsd EUR p.a. Mieteinnahmen), dann kommt man auf 186 Mio EUR. Das sind über 10 Mio EUR mehr als vom Insolvenzverwalter geplant und prognostiziert. Allein dieser Mehrertrag entspricht einer Quotenverbesserung für die Anleiheinhaber von 15% - offensichtlich hat CR Immobilien Management einen guten Job gemacht. Die Erfolgskomponente greift ab 175 Mio EUR. Wie hoch die Erfolgskomponente ist, wissen natürlich nur die involvierten Personen. Bei z.Bsp. 20% fließen aber noch einmal 2 Mio EUR zum Nachteil der Masse ab.
wer hätte das vor kurzem gedacht.....
Name | WKN | Börse Uhrzeit | Kurs Veränderung | Handelsvolumen (Stk.) | |
---|---|---|---|---|---|
DEIKON GMBH HYPOTHEKEN-ANL. TR.3 V.06(16) | A0KAHL | Frankfurt 18.06.2013 09:56 | 25,00 % +0,00% | 37.000 | |
DEIKON GMBH HYPOTHEKEN-ANL. V.05(15) | A0EPM0 | Frankfurt 18.06.2013 09:08 | 26,40 % +4,76% | 0 | |
DEIKON GMBH NACHR.HYPO.-ANL. TR.2 V.06(16) | A0JQAG | Frankfurt 18.06.2013 11:55 | 27,00 % +12,50% | 30.000 |
Freitag, 14. Juni 2013
Die Immobilien des insolventen Supermarkt-Investors Deikon gehen offenbar an Patrizia. Der Immobilienkonzern soll mehr als 180 Mio. Euro zahlen
TRANSAKTIONEN | 14.06.2013
Supermarkt-Portfolio Deikon geht angeblich an Patrizia
VON CHRISTOPH VON SCHWANENFLUG
Dieser Rewe-Markt im nordrheinwestfälischen Hiddenhausen gehört auch zum Deikon-Portfolio.
Bild: Deikon
Die Immobilien des insolventen Supermarkt-Investors Deikon gehen offenbar an Patrizia. Der Immobilienkonzern soll mehr als 180 Mio. Euro zahlen und will angeblich mit dem Deikon-Bestand eine Managementgesellschaft für Einzelhandelsimmobilien aufbauen.
Das Bieterverfahren um das Deikon-Portfolio ist dem Vernehmen nach entschieden. Wie aus gut unterrichteten Quellen zu erfahren ist, hat der Augsburger Immobilienkonzern Patrizia wohl Exklusivität erhalten und damit das Rennen gemacht. Von einem Kaufpreis von über 180 Mio. Euro ist die Rede. Die 86 Lebensmittelmärkte spielen pro Jahr rund 16 Mio. Euro Miete ein (NIR). Die Restlaufzeit der Mietverträge liegt bei etwas über sieben Jahren. Patrizia wollte die Angelegenheit nicht kommentieren, ebensowenig die mit der Transaktion beauftragte Firma CR Investment Management.
Patrizia-Preis stellt "den Markt auf den Kopf"
Der Preis sorgt im Markt für Verwunderung. Kenner des Portfolios sprechen von einem "Kamikazepreis", der nur dadurch zu rechtfertigen sei, dass Patrizia das Deikon-Portfolio zum Grundstock für ein neues Geschäftsfeld machen wolle. Die Rede ist vom Aufbau einer Managementgesellschaft für Einzelhandelsimmobilien. Ein anderer meint: "Man hört, dass Patrizia deutlich über 180 Mio. Euro liegt, plus Nebenkosten bei ca. 195 Mio. Euro. Bei einer Nettomiete von 16 Mio. Euro abzüglich Instandhaltung und nicht umlagefähiger Nebenkosten bedeutet das 15 Mio. Euro und einen Faktor von knapp 13fach für Discounter mit sieben Rahren Restlaufzeit. Da müssen die Anleger schon sehr optimistisch sein." Ein dritter Experte erklärt aufgrund der ihm vorliegenden Zahlen: "Dies ist ein Faktor, der bisher für SB-Märkte mit einer Mindestlaufzeit von elf Jahren plus gezahlt wurde." Der Patrizia-Preis stelle "den Markt auf den Kopf".
Deikon-Anleihegläubiger können auf Quote von 40% hoffen
Das Bieterverfahren für das Deikon-Portfolio wurde von CR Investment Mitte März 2013 gestartet. Als interner Mindestverkaufspreis galten 175 Mio. Euro. Das Interesse in der Branche war groß, in der zweiten Runde waren angeblich noch mindestens vier Bieter dabei. Das letzte Wort, ob der Verkaufspreis akzeptiert wird, liegt beim Insolvenzverwalter von Deikon. Der hat auch die Interessen der Zeichner von drei Unternehmensanleihen im Blick. Zuletzt hatte es geheißen, dass die Anleger bei einem Preis von 175 Mio. Euro 40% ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten könnten.
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