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Montag, 13. März 2017

optisch etwas schöner....


von einem Freund von mir eine erste Einschätzung zu den 46 Felke-Seiten.....

Kurz und knapp:

è Die von Rhein-MainCapital (RMC) gehaltenen Bonds sind nachrangig. Bei Verkauf werden diese im Rang hochgeschleust. Dadurch wird die Insolvenzmasse verwässert.
è RMC hat die Bonds verkauft (unstreitig, da Forderungsanmeldung zurückgezogen) und damit die Masse geschädigt.
è Insolvenzverwalter muss Schadensersatz gegen RMC bzw. Rechtsnachfolger Ecobel geltend machen.
è Entgegen Ansicht von Felke hätte der Handel ausgesetzt umgehend werden können und müssen (z.B. wie im Fall MBB Clean Energy). Dazu muss man nur mit der Börsengeschäftsführung sprechen, die das in einem solchen Fall sofort veranlasst hätte.
è Wenn Ringstmeier Schadensersatz gegen Ecobel durchsetzt, läuft die Klage gegen Ringstmeier leer. Gelingt dies Ringstmeier nicht, dann muss Ringstmeier noch genauer darlegen, dass er alles Erdenkliche zur Schadensabwehr getan hat. Z.B. wann hatte Ringstmeier von den Bonds bei RMC erfahren und was hat er dann wie schnell veranlasst?

gross


Ich habe schon intelligentere Sätze von Felke (Görg) gelesen....


Donnerstag, 2. März 2017

VERTRETUNG DES INSOLVENZVERWALTERS GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, alle Köln Dr. Klaus Felke (federführend)

GÖRG berät Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH bei Durchsetzung von Haftungsansprüchen

[Köln, 10.01.2017] Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH hat GÖRG den Insolvenzverwalter Dr. Andreas Ringstmeier umfassend bei der Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen der früheren Organe beraten und vertreten.
Gegenstand der Inanspruchnahme war der Abschluss von Darlehensverträgen und Zinsswapverträgen. Die Vorstandsmitglieder (die Insolvenzschuldnerin war früher eine Aktiengesellschaft) hatten dabei ungedeckte, das heißt nicht mit einem Darlehensvertrag unterlegte Zinsswapverträge geschlossen, die in der Finanzkriese zu einem großen Schaden führten. Die beklagten Vorstandsmitglieder wurden vom OLG Düsseldorf zu einer Zahlung von 6,9 Mio. zuzüglich Zinsen verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil zurückgewiesen hatte.
Anschließend beriet GÖRG den Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung des Anspruchs, insbesondere im Verhältnis zu den beteiligten D&O-Versicherungen. Hier konnte GÖRG mit den Vorstandsmitgliedern und der wichtigsten D&O-Versicherung einen Vergleich erreichen, der eine nahezu vollständige Befriedigung der Insolvenzmasse vorsieht. Aus dem Vergleich wird der Insolvenzmasse ein Betrag in EUR 6,75 Mio. zufließen. Weitere Ansprüche in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. wird GÖRG für den Insolvenzverwalter gegenüber einem weiteren D&O-Versicherer geltend machen, der sich an den Vergleich nicht beteiligt hat.

VERTRETUNG DES INSOLVENZVERWALTERS

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, alle Köln
Dr. Klaus Felke (federführend)

Dr. Oliver Wilken
Dr. Sebastian Hagemann

SONSTIGE BERATER

u.a. Bach Langheid Dallmayr, Köln, (Vertretung des D&O-Versicherers)